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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Änderung des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 wie in der Anlage 1 – Änderungssatzung dargestellt.
2. Die Bürgerschaft beschließt die Änderung des § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 wie in der Anlage 1 – Änderungssatzung dargestellt.
Begründung:
Die Vorlage VO/2018/2683 „1. Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016“ wurde am 04.06.2018 im Verwaltungsausschuss beraten. Die Änderungssatzung enthält zwei Änderungen, zu denen der Verwaltungsausschuss folgende Beschlüsse gefasst hat:
- mehrheitlich beschlossen (6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
- abgelehnt (4 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Stimm-Enthaltung)
Aufgrund dieser Empfehlung wurde die Ursprungsvorlage abgeschlossen und diese Bezugsvorlage angelegt. Darin sind nunmehr zwei Beschlussvorschläge – getrennt nach den zwei Änderungen – aufgeführt.
Zu den vorgeschlagenen Änderungen der Hauptsatzung wird, analog zur Vorlage VO/2018/2683, wie folgt ausgeführt:
Die Bürgerschaft hat mit Beschluss zu VO/2016/2027-01 vom 23.02.2017 (Anlage 3) die Einstellung der Verteilung des Stadtanzeigers an alle Haushalte zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen. Mit dem Bericht VO/2016/2017-02 vom 16.03.2017 (Anlage 4) informierte die Verwaltung, dass dies zum Ende des laufenden Vertrages mit der Druckerei zum 31.12.2018 erfolgen könne.
Um den Beschluss der Bürgerschaft umzusetzen, ist eine Änderung der Hauptsatzung notwendig, da hier in der derzeit geltenden Fassung noch die Verteilung des Stadtanzeigers als Bezugsmöglichkeit angegeben ist. Dies soll nunmehr mit der Neufassung des § 14 Absatz 3 angepasst werden. Ab Januar 2019 wird der Stadtanzeiger an diversen öffentlichen Stellen zur Mitnahme ausgelegt. In der Hauptsatzung werden einige Auslegestellen genannt. Auf eine weitergehende Aufzählung (Apotheken u.Ä.) soll in der Hauptsatzung verzichtet werden, um hier keinen erhöhten Anpassungsbedarf der Satzung herbeizuführen. Darüber hinaus ist der Bezug der gedruckten Ausgabe als Abonnement oder die einzelne Zusendung gegen Auslagenerstattung möglich. Ferner besteht die Möglichkeit, den STADTANZEIGER als „Newsletter“ digital kostenfrei zu beziehen. Auf alle Bezugsmöglichkeiten wird in der Neufassung des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung hingewiesen.
Die finanziellen Einsparungen der Einstellung der Verteilung des Stadtanzeigers an alle Haushalte betragen ca. 50.000 €. Mit der Einstellung der Verteilung geht auch eine Reduzierung der Auflage einher.
Des weiteren wird mit der vorgelegten Hauptsatzungsänderung die Zusammenlegung der Ausschüsse „Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe“ und „Finanzausschuss“ vorgeschlagen. In der laufenden Legislaturperiode sollen die gebildeten Ausschüsse unverändert bestehen bleiben. Für die kommende Legislaturperiode ab 2019 soll sodann die Zusammenlegung der beiden o.g. Ausschüsse zum „Finanz- und Wirtschaftsausschusses“ erfolgen (Zusammenlegung der Ziffern 4 und 5 des derzeitigen § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung).
Das Aufgabenfeld des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe ist sehr speziell und dementsprechend begrenzt. In der Vergangenheit konnten demzufolge nur wenige Vorlagen der Verwaltung zur Beratung in den Ausschuss eingebracht werden:
Angaben zu Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe:
| 2016 | 2017 |
Anzahl der Sitzungen insgesamt | 8 | 7 |
→ davon gemeinsame Sitzungen mit anderen Ausschüssen | 1 | 0 |
Anzahl der Vorlagen der Verwaltung insgesamt | 8 | 11 |
Anzahl der Vorlagen der Verwaltung pro Sitzung (Durchschnitt) | 1 | 1,5 |
Sitzungen ohne Vorlagen der Verwaltung | 2 | 0 |
Es wird daher als sachgerecht angesehen, die Aufgaben des bisherigen Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe mit den Aufgaben des Finanzausschusses zusammenzuführen. Da die Aufgaben bzgl. Wirtschaftsförderung, Beteiligung sowie Tourismus und Marketing nicht selten einen finanziell geprägten Charakter haben, wird die Bildung eines Finanz- und Wirtschaftsausschusses empfohlen, der die Aufgaben des bisherigen Finanzausschusses und des bisherigen Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe vereint.
Die Zusammenlegung hätte darüber hinaus aufgrund des Wegfalles von Sitzungsgeldern für einen Ausschuss voraussichtlich jährlich finanzielle Einsparungen in Höhe von ca. 3.700 € zur Folge.
Die Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die vorgeschlagenen Änderungen in § 8 und § 14 der Hauptsatzung sind als Anlage 2 in einer Synopse dargestellt.
Der Vollständigkeit halber wird darauf aufmerksam gemacht, dass für einen Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung die Mehrheit aller Bürgerschaftsmitglieder (qualifizierte Mehrheit) nötig ist.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | |||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Keine finanziellen Auswirkungen im lfd. Haushaltsjahr, da die Veränderungen erst 2019 in Kraft treten sollen.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11130.5635000/ 01 | Aufwand in Höhe von | -50.000 €* | |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.5013000/ 01 | Aufwand in Höhe von | -3.700 € | |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11130.7635000/ 01 | Auszahlung in Höhe von | -50.000 €* | |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.7013000/ 01 | Auszahlung in Höhe von | -3.700 € | |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): * Diese Einsparungen sind bereits im Haushalt 2018 berücksichtigt.
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3. Investitionsprogramm | ||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | |||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||
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4. Die Maßnahme ist: | ||||
| neu | |||
X | freiwillig | |||
| eine Erweiterung | |||
| Vorgeschrieben durch: | |||
Anlagen:
Anlage 1 – 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016
Anlage 3 – Beschluss VO/2016/2027-01
Anlage 4 – Bericht VO/2016/2027-02
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