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Vorlage - VO/2018/2687  

Betreff: Aufstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:CDU-Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
31.05.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wann und in welchem Umfang eine Anschaffung und Aufstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED), auch Laiendefibrillatoren genannt, an geeigneten Stellen im Stadtgebiet erfolgen und umgesetzt werden kann. In Kombination mit u.a. Landesfördermitteln ist eine Förderung von bis zu 95% möglich.

 


Begründung:

Ein Freund, ein Kollege, ein Nachbar oder auch ein unbekannter Passant- jeder von Ihnen kann jederzeit in die Situation kommen einen Herzanfall zu erleiden. Mehrere hundert Menschen in Wismar und Mecklenburg hat es im letzten Jahr getroffen. Kaum jemand weiß, wie er in einer solchen Situation reagieren soll. Dies gilt es zu ändern! Soforthilfe beim plötzlichen Herzstillstand muss auch in unserer Stadt für Einwohner und auch für Besucher der Stadt Wismar verbessert werden. Die ersten Minuten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte vor Ort sind entscheidend. Hierbei spielen die Laien, die die vor Ort sind, eine entscheidende lebenswichtige Rolle. Durch schnelles Handeln. Herzdruckmassage und/ oder den Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED), auch kurz Defi genannt und ein Überleben ohne

Folgeschäden ist möglich. AED-Geräte sind selbsterklärend und dadurch für jeden kinderleicht zu bedienen. In Großstädten, wie z.B. Hamburg stehen diese Geräte an vielen Orten zur Verfügung. Aus dem Strategiefonds des Landes werden seit Februar diesen Jahres insgesamt eine Million Euro für die Förderung der Beschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) in öffentlichen Bereichen bereitgestellt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen auf Grundlage

- des Haushaltsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

- des § 44 LHO und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften,

- dieser Fördergrundsätze

zur Beschaffung von AED, die im öffentlichen Raum aufgestellt und betrieben werden.

 


Anlage/n: keine

 

Stammbaum:
VO/2018/2687   Aufstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren   CDU-Fraktion   Fraktionsantrag
VO/2018/2687-01   Aufstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren   10.6 Abt. Gebäudemanagement   Bericht/Antwort gem. KV M-V