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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung vom 11.12.2013 der Hansestadt Wismar.
Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz-BestattG M-V) ist für sonstige Grabstätten eine Mindestruhezeit von 20 Jahren festgesetzt. Bisher wurde nach einer internen Festlegung des Gesundheitsamtes verfahren, nachdem für Verstorbene bis 6 Jahre eine Ruhezeit von 15 Jahren als ausreichend erachtet wurde. Um den Vorgaben des § 15 Abs. 1 BestattG M-V Folge zu leisten, wird fortan die Ruhezeit auf 20 Jahre angehoben.
Diese Anpassung wurde im Zuge der Bearbeitung der Friedhofsgebührensatzung vorgenommen. Um rechtlich einheitliche Grundlagen zu erhalten, ist die Friedhofssatzung ebenfalls anzupassen.
1.Mit der Änderung von § 11 b) Friedhofssatzung wird zukünftig der gesetzlich geforderten Mindestruhezeit von 20 Jahren entsprochen.
So wurde z. B. im Jahr 2008 das Urnengrab in Grabgemeinschaft mit Namensnennung eingeführt für Menschen, die ohne Partner und Familie einen pflegefreien Grabplatz mit Grabstein und anspruchsvoller Grabgestaltung beanspruchen möchten. Diese Grabanlage umfasst 12 Urnen. Die Pflegeleistung wurde für 21 Jahre per Vergabeverfahren an eine Fachfirma übergeben. Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit dieses Grabmodells ist damit eine komplette Belegung der Grabanlage innerhalb eines Jahres. Es wird nun ersichtlich, dass die Nachfrage nach diesem Grabmodell sehr gering ausfällt. Je langfristiger die Belegung der Grabanlage jedoch von statten geht, desto länger muss die Pflege durch die Friedhofsverwaltung für die gesamte Grabstätte abgesichert werden. Daher sollte es für die Friedhofsverwaltung möglich sein, das Grabmodell entweder zu modifizieren bzw. keine neuen Anlagen mehr zur Auswahl zu stellen.
Ein weiteres Beispiel sind die Urnenwahlgräber an Bäumen. Diese wurden derart stark nachgefragt, dass ein zur Verfügung gestelltes Grabfeld zügig belegt war. Für eine Fortsetzung müssen geeignete Grabfelder mit Bäumen oder neuen Baumstandorten gefunden werden.
Da der Wismarer Friedhof ein Gartendenkmal ist, können Baumpflanzungen nicht willkürlich überall vorgenommen werden. Es bedarf mitunter Zeit, geeignete Grabfelder für Erweiterungen der jeweiligen Modelle zu finden und herzurichten. Daher sollte es für die Friedhofsverwaltung möglich sein, Kapazitätsgrenzen anzeigen und auf das breite Spektrum der verbleibenden pflegefreien Grabmodelle verweisen zu können.
Es soll daher darauf hingewiesen werden, dass kein Anspruch auf uneingeschränkte Verfügbarkeit aller pflegefreien Grabmodelle bestehen kann. Dieser Hinweis soll in § 13 Abs. 7 a der Änderungssatzung aufgenommen werden.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
x | eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: BestattG M-V | ||
Anlage/n:
11. Änderungssatzung der Friedhofssatzung
2Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Änderungssatzung_FH-Satzung_2018 (18 KB) | ||||
2 | Änderungssatzung_FH-Satzung_2018_Synopse (23 KB) |