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Vorlage - VO/2018/2652  

Betreff: Kein Datenhandel durch die Hansestadt Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:Fraktion DIE LINKE.
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
26.04.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Verweisung in einen Ausschuss   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.06.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar spricht sich gegen den Vorstoß des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (kurz DStGB) aus, wonach Kommunen zum Zwecke ihrer Haushaltsfinanzierung angehalten werden, mit den personenbezogenen Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger am Markt zu handeln. Auch bei einer begünstigenden Rechtslage sind Bestrebungen nach kommerziellen Datenhandelsgeschäften mit privaten Dritten zu unterlassen.

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des Datenhandels für einen strengen Datenschutz in der Hansestadt Wismar Sorge zu tragen. Einen kommerziellen Handel mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wismar hat es auch in Zukunft nicht zu geben.

 


Begründung:

Der aktuelle Datenskandal durch Facebook sowie der Deutschen Post AG beweist einmal erneut: Big Brother Is Watching You. Utopische Szenarien, wie sie in der Nachkriegsliteratur brilliant dargestellt wurden, haben sich weitestgehend bewahrheitet. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden kommt immer mehr zu Tage, was Wirtschaft und Staat sich im Einvernehmen zum täglichen Gebrauch machen. Als wäre dies nicht schon bedenklich genug, so setzt das Sprachrohr der Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland, der DStGB noch einen oben drauf und fordert, die schlechte finanzielle Situation der Kommunen mit Hilfe eines Datenhandels mit den Informationen ihrer Bürgerinnen und Bürger aufzubessern. So wird der Hauptgeschäftsführer des DStGB Gerd Landsberg in der Rheinischen Post zitiert: "Auch die Städte und Gemeinden müssen sich noch mehr klar machen, dass Daten das Öl des 21. Jahrhunderts sind und sich damit wichtige Einnahmen erzielen lassen." []

 

Sowohl die neue EU-Datenschutzverordnung als auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bieten Anhaltspunkte über Auslegung und Umsetzung bei der Weitergabe der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Einrichtungen. Die Kommunalpolitik hat es daher nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung und Vertragsfreiheit noch selbst in der Hand, welche Daten wem zur Verfügung gestellt werden.

Die Bürgerschaft der Hansestadt steht demnach in der Verantwortung. Im Interesse der Wismarer Bevölkerung ist der Grundsatz des Datenschutzes und der Privatsphäre der Person sowie die Informationen der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Wismar zu verfolgen und eine Verwertung ihrer und unserer eigenen sensiblen Daten zu unterbinden.

 


Anlage/n: keine