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Vorlage - VO/2018/2628-01  

Betreff: Umwandlung von städtischen Grün- und Brachflächen in Blühflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Kayatz, MaikeBezüglich:
VO/2018/2628
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, inwieweit städtische Grün- und Brachflächen mit welchem Aufwand in Blühflächen umgewandelt werden können. Dabei sollen besonders folgende Fragen beantwortet werden:

 

  1. Welche Flächen wären aus Sicht der Stadt geeignet?
  2. Welche jährlichen Kosen werden für die Umwandlung und die nachfolgende Pflege verursacht?
  3. Welche Kosten entstehen zum Vergleich bei der herkömmlichen Pflege?

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Prüfung möchte ich wie folgt beantworten:

 

Frage 1:

 

Prinzipiell eignen sich größere zusammenhängende Freiflächen im Stadtgebiet zur Ausweisung von Wiesenflächen.

Voraussetzung ist allerdings, dass diese Flächen nicht dem täglichen Nutzungsdruck von Aufenthalt und Erholung unterliegen, denn Wiesenflächen brauchen Zeit für eine ungestörte artenreiche Entwicklung.

Dabei kommen mehrere Flächen in Betracht wie z. B. Ausgleichsflächen, Flächen in Parkanlagen, aufgelassene Kleingartenflächen, Wohnhöfe in den Wohngebieten der Stadt.

Wichtig bei der Ausweisung und Entwicklung von Wiesenflächen in unmittelbarem Wohnumfeld ist vor allem die Akzeptanz. Nicht jeder  Anlieger ist erfreut, wenn die natürliche Selbstaussaat der Wildkräuter die Grundstücksgrenzen übertritt.

 

Beispiele für artenreiche Wiesenentwicklungen im Stadtgebiet sind u.a. die :

         Streuobstwiese am Ostseeblick sowie die Wiesenflächen nördlich und südlich des Wohngebietes

         Teilflächen des Landesgartenschaugeländes gegenüber der Bauernscheune

         Teilflächen am Regenrückhaltebecken im Wohngebiet Gartenstadt

         Wiesenflächen / Ausgleichsflächen in Redentin Landgang und Lütt Moor

         Wiesenflächen Photovoltaikanlage Kagenmarkt

 

Seit einigen Jahren wird die Bankettrasenpflege des Straßenbegleitgrüns an ausgewählten Bereichen im Stadtgebiet, auch unter dem Aspekt einer artenreicheren Entwicklung, nur noch 3 mal im Jahr durchgeführt.

Auch in diesem Fall trifft es nicht überall auf Zuspruch und Akzeptanz der Bürger und Bürgerinnen.

 

 

Frage 2:

 

Die Flächen, die bisher als Wiesenflächengepflegt werden, sind entweder große zusammenhängende Wiesenflächen oder Teilflächen des Straßenbegleitgrüns.

Aus diesem Grund variieren die Preise stark und umgerechnet auf den Quadratmeter unterscheiden sich die Preise für die Pflege erheblich.

 

Im Folgenden der Preisvergleich für intensive Rasen/Mulchmahd, Bankettmahd und Wiesenmahd:

 

         1m² intensive Rasen/Mulchmahd bei ca. 8 Pflegegängen im Jahr  =  0,50 - 0,70 / Jahr

         1m² Bankettmahd (Schlegeln ohne Schnittgutaufnahme)        =  0,25 - 0,40 / Jahr

         1m² Wiesenmahd  ohne Schnittgutaufnahme                 =   0,12 - 0,24 / Jahr

         1m² Wiesenmahd  mit Schnittgutaufnahme         =   0,40 - 0,60 /Jahr

 

         1m² Bodenvorbereitung für Wiesenflächenumwandlung       =  1,50 - 1,80 einmalig

         1m² Aussaat Wiesenfläche mit Regelsaatgutmischung

 entsprechend des Standortes und des Entwicklungszieles             =  0,50 - 0, 70 einmalig                                          

         1m² Entwicklungspflege 2 Jahre       

bis zum gewünschten Entwicklungsziel                                        =  0,30 - 0, 40 einmalig

         Schutzzaun aus Holzpflöcken und Drahtgeflecht

bis zum Erreichen des Entwicklungszieles                                     = 10,00 einmalig

 

Frage 3:

 

Wie aus dem ersten Absatz des zuvor aufgeführten Preisvergleiches (Rosenmahd vg. Wiesenmahd)zu entnehmen, sind die jährlichen Pflegekosten einer artenreich entwickelten Wiesenfläche zu den Pflegekosten intensiv gemähter Rasen / Mulchflächen ungefähr gleich.

 

Der Unterschied besteht in den Kosten der Umwandlung und des Erhaltes einer artenreichen Wiese wie dem Absatz 2 des zuvor aufgeführten Preisvergleiches zu entnehmen ist.

 

 

Anlage/n:

keine

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
VO/2018/2628   Umwandlung von städtischen Grün- und Brachflächen in Blühflächen   Fraktion FDP/GRÜNE   Fraktionsantrag
VO/2018/2628-01   Umwandlung von städtischen Grün- und Brachflächen in Blühflächen   60.2 Abt. Planung   Bericht/Antwort gem. KV M-V