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Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, inwieweit städtische Grün- und Brachflächen mit welchem Aufwand in Blühflächen umgewandelt werden können. Dabei sollen besonders folgende Fragen beantwortet werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Prüfung möchte ich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Prinzipiell eignen sich größere zusammenhängende Freiflächen im Stadtgebiet zur Ausweisung von Wiesenflächen.
Voraussetzung ist allerdings, dass diese Flächen nicht dem täglichen Nutzungsdruck von Aufenthalt und Erholung unterliegen, denn Wiesenflächen brauchen Zeit für eine ungestörte artenreiche Entwicklung.
Dabei kommen mehrere Flächen in Betracht wie z. B. Ausgleichsflächen, Flächen in Parkanlagen, aufgelassene Kleingartenflächen, Wohnhöfe in den Wohngebieten der Stadt.
Wichtig bei der Ausweisung und Entwicklung von Wiesenflächen in unmittelbarem Wohnumfeld ist vor allem die Akzeptanz. Nicht jeder Anlieger ist erfreut, wenn die natürliche Selbstaussaat der Wildkräuter die Grundstücksgrenzen übertritt.
Beispiele für artenreiche Wiesenentwicklungen im Stadtgebiet sind u.a. die :
• Streuobstwiese am Ostseeblick sowie die Wiesenflächen nördlich und südlich des Wohngebietes
• Teilflächen des Landesgartenschaugeländes gegenüber der Bauernscheune
• Teilflächen am Regenrückhaltebecken im Wohngebiet Gartenstadt
• Wiesenflächen / Ausgleichsflächen in Redentin Landgang und Lütt Moor
• Wiesenflächen Photovoltaikanlage Kagenmarkt
Seit einigen Jahren wird die Bankettrasenpflege des Straßenbegleitgrüns an ausgewählten Bereichen im Stadtgebiet, auch unter dem Aspekt einer artenreicheren Entwicklung, nur noch 3 mal im Jahr durchgeführt.
Auch in diesem Fall trifft es nicht überall auf Zuspruch und Akzeptanz der Bürger und Bürgerinnen.
Frage 2:
Die Flächen, die bisher als „Wiesenflächen“ gepflegt werden, sind entweder große zusammenhängende Wiesenflächen oder Teilflächen des Straßenbegleitgrüns.
Aus diesem Grund variieren die Preise stark und umgerechnet auf den Quadratmeter unterscheiden sich die Preise für die Pflege erheblich.
Im Folgenden der Preisvergleich für intensive Rasen/Mulchmahd, Bankettmahd und Wiesenmahd:
• 1m² intensive Rasen/Mulchmahd bei ca. 8 Pflegegängen im Jahr = 0,50 - 0,70 €/ Jahr
• 1m² Bankettmahd (Schlegeln ohne Schnittgutaufnahme) = 0,25 - 0,40 €/ Jahr
• 1m² Wiesenmahd ohne Schnittgutaufnahme = 0,12 - 0,24 €/ Jahr
• 1m² Wiesenmahd mit Schnittgutaufnahme = 0,40 - 0,60 €/Jahr
• 1m² Bodenvorbereitung für Wiesenflächenumwandlung = 1,50 - 1,80 € einmalig
• 1m² Aussaat Wiesenfläche mit Regelsaatgutmischung
entsprechend des Standortes und des Entwicklungszieles = 0,50 - 0, 70 € einmalig
• 1m² Entwicklungspflege 2 Jahre
bis zum gewünschten Entwicklungsziel = 0,30 - 0, 40 € einmalig
• Schutzzaun aus Holzpflöcken und Drahtgeflecht
bis zum Erreichen des Entwicklungszieles = 10,00 € einmalig
Frage 3:
Wie aus dem ersten Absatz des zuvor aufgeführten Preisvergleiches (Rosenmahd vg. Wiesenmahd)zu entnehmen, sind die jährlichen Pflegekosten einer artenreich entwickelten Wiesenfläche zu den Pflegekosten intensiv gemähter Rasen / Mulchflächen ungefähr gleich.
Der Unterschied besteht in den Kosten der Umwandlung und des Erhaltes einer artenreichen Wiese wie dem Absatz 2 des zuvor aufgeführten Preisvergleiches zu entnehmen ist.
Anlage/n:
keine
Anlage/n:
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