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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt als Zusatz zur Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar die Einführung einer Jahreskarte für das Museum zu einem Preis von 23 Euro, ermäßigt 15 Euro. Des Weiteren wird beschlossen, dass das Entgelt für Kunstausstellungen 3 Euro oder ermäßigt 2 Euro beträgt, unabhängig davon, ob die Ausstellung im Keller oder im Dachgeschoss präsentiert wird.
Begründung:
Seit Eröffnung des sanierten Museums am 22.12.2017 sind mittlerweile rund drei Monate vergangen. Entsprechend liegen erste Erfahrungen und Äußerungen der Besucher des Schabbell vor. Aus diesen wird der Wunsch nach Einführung einer Jahreskarte deutlich. Diesem Umstand möchte die Verwaltung nachkommen und schlägt die Einführung einer Jahreskarte zu einem Preis von 23 Euro, ermäßigt 15 Euro vor.
Diese Entgelthöhe bringt bereits ab drei Besuchen im Stadtgeschichtlichen Museum einen finanziellen Vorteil für die Nutzer. Mit der Jahreskarte können alle Ausstellungen in sämtlichen Räumen des Schabbell an jedem Öffnungstag im Jahr besichtigt werden.
Für die Einnahmesituation des Schabbells halten wir die Einführung der Jahreskarte für unschädlich im Sinne der ursprünglichen Kalkulation, weil nicht damit gerechnet werden kann, dass Wismarer Besucher das Museum mehrmals im Jahr zum vollen Entgelt besichtigen. Im Gegenteil hoffen wir auf einen positiven Effekt, so dass Wismarer mit einer Jahreskarte dadurch mehrmals im Jahr ihren Gästen das Stadtgeschichtliche Museum zeigen werden.
Im Zuge der Übergabe des Baumhauses im Alten Hafen an die maritimen Vereine wurde in der Verwaltung und in Ausschüssen der Bürgerschaft besprochen, dass die bisher im Baumhaus gezeigten Kunstausstellungen auch weiter statt finden sollen. Nach Prüfung verschiedener Räume, wurde entschieden, die Ausstellungen künftig auf den Flächen für Sonderausstellungen im neu eröffneten Schabbell, dem Museum für Stadtgeschichte der Hansestadt Wismar zu präsentieren. Bei der Gestaltung der Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum wurde dies mit berücksichtigt.
Nach Fertigstellung des Museumsgebäudes wurde durch fachkundige Stellen festgestellt, dass der Raum für die Ausstellungen im Kellergeschoss (noch) eine Luftfeuchtigkeit aufweist, die das Einbringen von Kunstgegenständen je nach deren Beschaffenheit nicht erlaubt. Die Gefahr der Beschädigung wäre zu hoch. Mögliche Schäden müssten durch die Hansestadt Wismar ausgeglichen werden. Aus diesem Grund sollen je nach Inhalt einer Ausstellung zusätzlich oder alternativ die Flächen für Sonderausstellungen im Dachgeschoss des Museums genutzt werden.
Um Besuchern, die ausschließlich eine Kunstausstellung besuchen möchten, dies auch bei Nutzung der Ausstellungsfläche im Dachgeschoss gegen das Entgelt von 3 Euro, bzw. ermäßigt 2 Euro zu ermöglichen, wird die Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum entsprechend geändert.
Laut einstimmigem Votum der Ausschüsse für Finanzen und für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales auf Ihrer gemeinsamen Sitzung am 19.3.2018 ändert sich die Entgeltordnung für das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar vom 08.12.2017 in § 6 Höhe der Entgelte wie folgt:
| Entgelttatbestand | Entgelthöhe Vollzahler | Entgelthöhe ermäßigt |
1. | Eintritt in alle Ausstellungsräume des Museums | 8,00 € | 5,00 € |
| Kinder bis 14 Jahren in Begleitung Erwachsener | frei | - |
| Eintritt in die Kunstausstellungen im KG und im DG | 3,00 € | 2,00 € |
| Jahreskarte in alle Ausstellungsräume des Museums | 23,00 € | 15,00 € |
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2.-7. | unverändert |
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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n: keine
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