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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.
Begründung:
Im Rahmen der Erhebung der Daten zur Evaluierung der Parkraumsituation wurde u. A. festgestellt, dass die Parkplätze (PP) mit Schrankenanlagen am Schiffbauerdamm (PP Altstadt/Westhafen) und an der Kopenhagener Straße (PP Altstadt/Hafen) zum jetzigen Zeitpunkt nicht den Auslastungsgrad aufweisen, wie er in der Tourismussaison erwartet wird. Da sich diese Situation bis zum Frühjahr voraussichtlich nicht wesentlich ändern wird, könnten diese Flächen als Sofortmaßnahme testweise auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden.
Bei der derzeitigen Entgelthöhe, die für die beiden Parkplätze festgelegt ist, besteht für potenzielle Nutzer, wie Einwohner mit Zweitwohnsitz oder mit Zweitwagen sowie Beschäftigte kein Anreiz, ihre Fahrzeuge auf diesen Flächen abzustellen. Vielmehr werden neben den eigens zur kostenfreien Nutzung hergestellten Parkplätze auch Straßenräume außerhalb des Altstadtrings in Anspruch genommen, wodurch zum Teil der Eindruck des „wilden Parkens“ entsteht. Diese Situation dürfte sich bei Erweiterung des Parkraumangebotes mit einem ermäßigten Tarif verbessern.
Die Verwaltung schlägt daher vor, ohne einer weiteren Evaluierung während der Tourismussaison vorzugreifen, die in der Konzeption für die Nutzergruppe Touristen vorgesehenen Parkplätze (jeweils mit Schrankenanlage) am Schiffbauerdamm (PP Altstadt/Westhafen) und an der Kopenhagener Straße (PP Altstadt/Hafen) ab 15. Dezember 2012 bis zum 30. April 2013 mit einem reduzierten Entgelt anzubieten.
Die Reduzierung des Entgeltes sollte allerdings nicht in dem Umfang erfolgen, dass bereits angemietete PKW-Stellflächen in der Innenstadt von den Nutzern wieder gekündigt werden. Auch beugt die Erhebung eines Entgeltes der Situation vor, dass die Flächen als Dauerparkplätze genutzt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Entgelt für Tages- und Mehrtagesparker auf 1,00 Euro pro Tag festzulegen. Nach Ablauf der Testphase gelten ab 01. Mai 2013 dann wieder die bisher festgelegten Entgelte. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, um wie im Konzept vorgesehen, die Parkflächen in der Saison wieder für die Touristen zur Verfügung zu haben.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| Keine finanziellen Auswirkungen |
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):
3. Investitionsprogramm
| Die Maßnahme ist keine Investition |
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
| Die Maßnahme ist eine neue Investition |
4. Die Maßnahme ist:
| neu |
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| freiwillig |
| eine Erweiterung |
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| Vorgeschrieben durch: |
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Anlage/n:
Anlage 1 - 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar
Anlage 2 – Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen... (26 KB) | ||||
2 | Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen... (94 KB) |