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Gegenstand: Nutzung der Alten Reithalle
Anlass: 2. Anfrage zur Bürgerschaftssitzung am 19.12.2013
der FÜR-WISMAR-FRAKTION
Bericht/Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Dr. Zielenkiewitz,
die oben genannte Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage:
Ist es seitens der Stadtverwaltung bzw. des Technischen Landesmuseums vorgesehen, die Alte Reithalle zukünftig für Lagerzwecke zu nutzen?
Antwort:
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 27. September 2012 (37. Sitzung der Bürgerschaft) wurde die Verwaltung mit der Drucksache 0599-37/12 hinsichtlich des 2. Bauabschnittes zum phanTECHNIKUM u.a. unter Punkt 3 beauftragt, die Realisierbarkeit des 2. Bauabschnittes als Neubau mit vorgesehenem Kostenrahmen von max. 5 Mio. € (ohne Abbruchkosten und Museumsausstattung) zu prüfen und das Ergebnis der Vorplanung mit einer Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung der Bürgerschaft erneut zur Beschlussfassung vorzulegen (Nr. 5 des besagten Beschlusses). Ferner wurde durch die Bürgerschaft der Nachtragshaushalt 2013 und damit auch der Investitionsnachtrag 2013 beschlossen. In dem Investitionsnachtrag sind nur noch Mittel für die Umsetzung des phanTECHNIKUMs 1. Bauabschnitt enthalten. Die Investitionen des 2. BA ist hier nicht aufgeführt. Angesichts des vorliegenden Haushaltssicherungskonzeptes mit einer Laufzeit von 2013 bis 2018 und des Investitionsnachtrages bis zum Jahre 2017 ist eine Realisierung des 2. BA schon aus Haushaltsgründen erst ab dem Jahr 2018 möglich.
Aufgrund der Tatsache, dass in der ursprünglichen Planung im 2. Bauabschnitt erhebliche Magazinflächen für das Technische Landesmuseum vorgesehen waren, muss eine Lösung für die dort zur Unterbringung vorgesehenen Gegenstände gefunden werden. Zurzeit werden durch die TLM GmbH verschiedene Ausweichquartiere angemietet, um hier Gegenstände zu lagern. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist teilweise aber auch zeitlich beschränkt, so dass hier weiterhin eine Lösung erforderlich ist.
Im Hinblick auf die anstehende Grundsatzentscheidung der Bürgerschaft zur Umsetzung eines 2. Bauabschnittes wird zu deren Vorbereitung auch geprüft werden, welche mittel- bzw. ggf. langfristigen Unterbringungsmöglichkeiten für die Ausstellungsgegenstände bestehen, soweit eine Realisierung des 2. Bauabschnittes erst deutlich später erfolgt bzw. ggf. auch nicht umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang werden auch Objekte, wie die Alte Reithalle, in die Prüfung mit einbezogen werden. Letztlich wird hier im Gesamtkontext durch die Bürgerschaft eine Entscheidung zu treffen sein.
Anlage/n:
keine
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