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Vorlage - VO/2018/2539  

Betreff: Fahrradverkehr in der Fußgängerzone
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:Fraktion DIE LINKE.
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
25.01.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Verweisung in einen Ausschuss   
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe Vorberatung
06.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe zurückgestellt   
06.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe zurückgestellt   
03.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
05.03.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses zurückgestellt   
09.04.2018 
Sitzung des Verwaltungsausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erlaubnis zum Befahren der Fußgängerzone mit dem Fahrrad zum 01. 03. 2018 aufzuheben.

 


Begründung:

Fahren mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone stellt eine erhebliche Gefahr für alle Fußgänger, insbesondere für kleine Kinder, dar. In keiner anderen vergleichbaren Stadt ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone erlaubt.Wismar sollte auf dieses negative Alleinstellungsmerkmal verzichten.

 

Der § 41 der Straßenverkehrsordnung regelt in Absatz 1 und 2 folgende Ge- und Verbote:

1. Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen.

2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten, er darf nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.

 


Anlage/n: keine

 

Stammbaum:
VO/2018/2539   Fahrradverkehr in der Fußgängerzone   Fraktion DIE LINKE.   Fraktionsantrag
VO/2018/2539-01   Antwort zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Fahrradverkehr in der Fußgängerzone   32 ORDNUNGSAMT   Bericht/Antwort gem. KV M-V