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GEGENSTAND: Innenentwicklung Hansestadt Wismar
ANLASS: 5. Anfrage zur 50. Sitzung der Bürgerschaft am 28.11.2013
der Bürgerfraktion
BERICHT/ANTWORT:
1. Wie viele Wohnungen wurden von 2008 bis 2012 in der Hansestadt Wismar neu gebaut bzw. fertig gestellt (Angaben bitte jahresweise und nach Bebauungsplangebieten bzw. § 34 BauGB)?
Die Anzahl an neu gebauten / fertig gestellten Wohnungen innerhalb der Hansestadt Wismar können den im Anhang beigefügten Auszügen aus den statistischen Berichten des Amtes für Statistik Mecklenburg-Vorpommern entnommen werden. Diese Berichte erscheinen jährlich und können unter www.statistik-mv.de eingesehen werden. Eine Aufstellung nach den einzelnen Bebauungsplangebieten bzw. nach den Bereichen im Sinne des BauGB ist nicht möglich, da diese Daten nicht erfasst und statistisch ausgewertet werden.
2. Wie viele Grundstücke/Bauplätze sind in rechtskräftigen B-Plan-Gebieten innerhalb unseres Gemeindegebietes noch nicht veräußert? Bitte geben Sie hier auch die Flächen privater Anbieter an, da diese Wohnbauflächen ebenfalls zum Angebot auf dem Wohnungsmarkt gehören.
Die Anzahl an noch nicht veräußerten Grundstücken / Bauplätzen innerhalb von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen kann nicht benannt werden. Auch hierzu liegen der Verwaltung keine verbindlichen Zahlen vor. Jedoch geht die Tendenz innerhalb der rechtsverbindlichen Bebauungsplangebiete gegen Null, beispielsweise am Ostseeblick, in der Gartenstadt, Lübsche Burg, Zuckerring, Am Wischberg usw. Die Nachfrage an baureifen Grundstücken innerhalb der Hansestadt Wismar ist ungebremst hoch.
3. Wie viele Grundstücke/Bauplätze werden über die Bebauungspläne entstehen, die sich derzeit in Aufstellung befinden? (Abschätzung)
Eine Abschätzung eventuell entstehender Grundstücke / Bauplätze in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplangebieten kann nicht erfolgen. Bebauungspläne stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Bürgerschaft bis zu Ihrer Rechtsverbindlichkeit. Zudem werden fast alle Flächen innerhalb dieser Gebiete durch private Träger beplant und zukünftig erschlossen und vermarktet. Welche genauen Grundstückszuschnitte sich daraus ergeben ist noch nicht abzusehen, da die benannten Bauleitplanverfahren und inneren Erschließungsplanungen noch keine detaillierten Grad erreicht haben. Es ist nicht zulässig, in Bebauungsplänen künftige Grundstücksgrenzen und damit die Zahl der Baugrundstücke festzusetzen, es werden lediglich „in Aussicht genommene Grundstücksgrenzen“ dargestellt.
4. Wie viele Grundstücke/Bauplätze befinden sich auf den Flächen, die durch die Stadtverwaltung derzeit veräußert werden sollen (u. a. Ziegelstraße/Medianklinik/Klußer Damm usw.)?
s.h. 3.
5. Wie viele Grundstücke/Bauplätze bietet die Stadtverwaltung im Rahmen der Innenentwicklung Wismars an?
Auch zu diesem Punkt kann keine genaue Anzahl benannt werden. Die noch zu vermarktenden Grundstücke / Bauplätze werden derzeit durch die Fachämter hinsichtlich Ihrer bauplanungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und wirtschaftlichen Vermark-tung überprüft.
6. Wie viele Grundstücke/Bauplätze befinden sich derzeit ungenutzt/leerstehend in der Altstadt?
Angaben über ungenutzte/leerstehende Grundstücke/Bauplätze in der Altstadt sind im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)/ Rahmenplan Altstadt, 2. Fortschreibung enthalten. Mit Stand 2011 sind das 69 Baulücken, davon 28 mit einer Zwischennutzung belegt.
7. Welches Konzept verfolgt die Stadtverwaltung zur Innenentwicklung?
Die Hansestadt Wismar verfolgt selbstverständlich das Ziel, die Innenentwicklung vorrangig voranzutreiben. Leider fehlt es jedoch zunehmend an geeigneten und zusammenhängenden Grundstücksflächen, um insbesondere Wohnbauflächen im Innenbereich auszuweisen. Die Vermarktbarkeit aller unbebauten städtischen Grundstücke/Bauplätze unterliegt einer ständigen Überprüfung. Hierzu prüfen die zuständigen Fachämter die rechtlichen Voraussetzungen, um nach Möglichkeit den rechtlichen Rahmen zu schaffen. Hinzu kommen Abstimmungen über mögliche Flächen der Innenentwicklung. Insgesamt muss jedoch festgehalten werden, dass der gestiegenen Nachfrage an Wohnbauflächen, insbesondere für den Einfamilienhausbau, derzeit nicht Rechnung getragen werden kann. Dies liegt einerseits an zunehmenden bürokratischen Aufwendungen innerhalb der Planverfahren und andererseits an dem Umstand, dass ein Großteil möglicher Planflächen in privatem Eigentum liegt.
Anlage/n:
Auszüge aus den statistischen Berichten des Amtes für Statistik M-V
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Beantw. 5. Anfrage (1478 KB) |
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