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Vorlage - BA/2013/0808-01  

Betreff: Beantwortung zur 3. Anfrage

Vergabe der Konzession für die Durchführung von Stadtrundfahrten
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Andreas NielsenBezüglich:
BA/2013/0808
Beteiligt:I Bürgermeister   
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:

GEGENSTAND:          Vergabe der Konzession für die Durchführung von Stadtrundfahrten

 

ANLASS:    3. Anfrage zur Bürgerschaftssitzung am 28.11.2013 der FÜR-WISMAR-FRAKTION

 

ANTWORT:

 

Zu 1.) Aus welchem Grund hat die Hansestadt Wismar mit einem Unternehmen einen Exklusiv-Vertrag geschlossen?

 

Die Interessenbekundungsverfahren dienten dazu, ganzjährig das Angebot von Stadtrundfahrten in Wismar zu gewährleisten unter der Maßgabe, dafür ausschließlich einem Anbieter den Vertrieb seines Stadtrundfahrtenangebots durch die Tourist-Information vertraglich zuzugestehen. Die damit verbundene tourismusfördernde Absicht der Hansestadt Wismar ist es, den Gästen ganzjährig Stadtrundfahrten in Wismar anzubieten zu können. Im Verfahren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die betreffenden Interessenbekundungsverfahren nicht ausschließen, dass auch andere Anbieter Stadtrundfahrten in Wismar durchführen.

Über Bewerbungsbedingungen und Auswahlkriterien informierte Bericht/Antwort vom 16.03.2011 sowie die abschließende Entscheidungsvorlage nebst Anhang.

Dieses Verfahren so anzuwenden, wurde der Bürgerschaft mit Bericht/Antwort vom 16.03.2011 mitgeteilt. Diese Vorgehensweise durch Anwendung eines Interessenbekundungsverfahrens geht zurück auf eine Entscheidung im Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe im Jahr 2005.

 

 

 

 

 

 

Zu 2.) Wie erfolgte die Ausschreibung bzw. das Interessenbekundungsverfahren?

 

Die Hansestadt Wismar führte in der Vergangenheit mehrere Interessenbekundungsverfahren, erstmalig 2006, für Stadtrundfahrten in Wismar durch. Auf die Verfahren wurde im Internet auf www.wismar.de sowie mit der Schaltung von Inseraten in der Presse hingewiesen.

 

Mit diesen Verfahren wird allein darüber entschieden, dass die Hansestadt Wismar mit einem einzelnen Anbieter für Stadtrundfahrten eine Vertriebsvereinbarung über den Verkauf dieser Stadtrundfahrten in der Tourist-Information abschließt.

 

Das Verfahren entscheidet nicht über die Durchführung von Stadtrundfahrten in Wismar generell und schränkt insofern auch nicht ein, dass es neben dem einen vertraglich gebundenen Anbieter nicht auch zweite oder dritte gibt, die unabhängig von der Tourist-Information Stadtrundfahrten in Wismar anbieten.

 

Die Unternehmen Hanse City Tours und Scholz haben daher, ganz unabhängig von etwaigen Vertragsbeziehungen zur Tourismuszentrale, eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung für jeweils einen Standort vor dem Rathaus.

 

 

Zu 3.) Durch wen und nach welchen Kriterien wurde über eine Konzessionsvergabe entschieden?

 

Das Verfahren dient lediglich dazu, einen exklusiven Anbieter von Stadtrundfahrten zu ermitteln und ihm den Vertrieb seines Produktes durch die Tourist-Information vertraglich zuzusichern. Im Gegenzug zahlt der Anbieter eine marktübliche Provision. Der damit verbundene tourismusfördernde Nutzen besteht darin, den Gästen der Hansestadt Wismar das Produkt Touristische Stadtrundfahrtenganzjährig anbieten zu können.

 

Der Vertriebsvereinbarung liegen als Beurteilungskriterien zu Grunde (laut Verfahrenstext):

-              Betreiberkonzept für die Durchführung von Stadtrundfahrten in Wismar

-              Niveau der Betreibung hinsichtlich Ausstattung des Geräts, Durchführung der Leistung und Qualifizierung des Personals

-              Preiskalkulation und Vertriebskonditionen für die Tourismuszentrale Wismar

-              Zeitplan vorbereitender Maßnahmen

-              Referenzen

 

Die Kriterien wurden in der Tourismuszentrale je Interessent gewertet und im Ergebnis der Bürgermeisterin zur Entscheidung vorgelegt.

 

Zu 4.) Wie lange läuft der bestehende Vertrag?

 

Die Vertragsdauer lag bei 3 Jahren und endet am 31.12.2012.

 

Welche Planungen hat die Hansestadt Wismar für den Zeitpunkt des Auslaufens?

 

Im Zusammenhang eines Gespräches mit dem Bürgermeister im September 2013 ist den beteiligten zwei Unternehmen angezeigt worden, dass sie zur Interessenbekundung aufgefordert werden. Die Unterlagen wurden ihnen direkt zugestellt.

 

Mit diesem Verfahren wird allein darüber entschieden, dass die Hansestadt Wismar mit einem oder mehreren Anbietern für Stadtrundfahrten eine Vertriebsvereinbarung über den Verkauf dieser Stadtrundfahrten in der Tourist-Information abschließt.

 

Die Verfahrensunterlage ist im wesentlichen identisch mit der Unterlage aus dem vorangegangenen Interessenbekundungsverfahren. Es wird lediglich noch einmal deutlicher darauf hingewiesen, dass Gegenstand des Verfahrens allein die Verkaufsleistung durch die Tourist-Information ist, und nicht darüber entschieden wird, wer Stadtrundfahrten in Wismar anbietet.

 

In der 48. KW 2013 haben die Unternehmen Hanse City Tours und Scholz ihr Interesse an der Durchführung von Stadtrundfahrten in Wismar bekundet. Beiden Unternehmen wird ein Vertragsangebot unterbreitet werden.

 


Anlage/n:

keine

 

 

Stammbaum:
BA/2013/0808   3. Anfrage Vergabe der Konzession für die Durchführung von Stadtrundfahrten   FÜR-WISMAR-Fraktion   Bericht/Antwort gem. KV M-V
BA/2013/0808-01   Beantwortung zur 3. Anfrage Vergabe der Konzession für die Durchführung von Stadtrundfahrten   13.3 Tourismuszentrale   Bericht/Antwort gem. KV M-V