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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Begründung:
Die Erarbeitung des vorliegenden Planentwurfes erfolgte auf der Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 26.02.2015 gefassten Beschlusses zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord“ (Beschluss-Nr. VO/2014/1105).
In Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich des Planentwurfes um die Grundstücke der Bauunion Wismar GmbH (Flurstücks-Nr. 4340/104, 4336/98, 4336/106) einschließlich der dazugehörigen Erschließungsflächen erweitert. Entsprechende Vereinbarungen sind zwischen dem Vorhabenträger, der TIMOWA GmbH Rostock, und der Bauunion Wismar GmbH erfolgt.
Die Fachämter der Hansestadt Wismar (Verwaltungsinterne Beteiligung) wurden im Planverfahren beteiligt.
In der Zeit vom 13.04.2015 bis zum 15.05.2015 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.
Abstimmungen zum Planentwurf mit für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind ebenfalls erfolgt.
Die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt, der Umweltbericht liegt vor.
Der erarbeitete Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht (siehe Anlage 1 und 2) sind nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung stehen zudem alle bereits vorliegenden Gutachten (Anlage 3 und 4) und umweltrelevante Stellungnahmen (Anlage 5) der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereit.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1 – Bebauungsplanentwurf
Anlage 2 – Begründung einschl. Umweltbericht
Anlage 3 – Lärmgutachten
Anlage 4 – Gutachten zu Altlasten
Anlage 5 – Umweltrelevante Stellungnahmen