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1. In welcher Höhe erhebt die Hansestadt Wismar Schulkostenbeiträge im Rahmen der dem eigenen Wirkungskreis zuzuordnenden Aufgaben?
2. Wie viele Familien sind davon betroffen?
3. Wie viele Familien sind von den Schulkostenbeiträgen befreit?
4. In welcher Höhe fallen p.a. Verwaltungskosten für die Einzelfallprüfung der Fälle unter 3. an?
Anlage/n: keine
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