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Vorlage - VO/2016/1671-03  

Betreff: Fortführung von wismarPLUS in 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:1. Donath, Sibylle
2. Berlin, Ute
Bezüglich:
VO/2016/1671
Beteiligt:I Bürgermeister   
 III Senatorin  
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)  
 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe Vorberatung
05.12.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 Partner und Ersparnis 2018  
Anlage 2 Kalkulation Verkaufspreis 2018  
Anlage 3 Aufwand-Ertrag 2017  
Anlage 4 Anteil eingelöster Ermäßigungen pro Partner 2017  

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Fortführung des Couponheftes wismarPLUS zum 1. Januar 2018 mit den in Anlage 1 aufgeführten Ermäßigungen zum unveränderten Verkaufspreis von 12,00 €.

 


Begründung:

Die Hansestadt Wismar, Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur, Abteilung Tourismuszentrale plant, das Couponheft wismarPLUS auch 2018 in seiner nunmehr 3. Auflage herauszubringen. Erstmalig herausgegeben wurde es zum 1. April 2016.

 

Im Zuge der Evaluierung wurde für 2017 das Couponheft wismarPLUS in abgewandelter Form verabschiedet. Diese Modifikation hat sich bewährt, im Vergleich zu 2016 konnten die Verkaufszahlen um ein Vielfaches gesteigert werden. Wurden in 2016 nur 22 Hefte veräußert, kauften in 2017 schon 380 Kunden das Couponheft.

 

Aus diesem Grunde sind für die Auflage 2018 nur geringe Modifikationen vorgesehen. Das Grundgerüst soll unverändert bestehen bleiben. Im Verkaufspreis von 12,00 werden wieder die Teilnahme an einer öffentlichen Stadtführung, der Besuch der Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche und eine Filmaufführung des 3D-Filmes Bruno Backsteinim Kirchturm von St.-Marien enthalten sein.

 

Die weiteren Partner sind wieder mit unterschiedlichsten Angeboten enthalten. Das Wonnemar und das phanTECHNIKUM beteiligen sich mit Wertgutscheinen. Sachleistungen gewähren wiederum die Hanse-Sektkellerei, die Adler-Schiffe, das Mumpitz und der Tierpark. Für Vorstellungen des Theaters der Hansestadt Wismar erhält der Nutzer, auch wie 2017, zwei Eintrittskarten zum Preis von einer. Daneben werden für 2018 auch die NDR-Konzerte das Couponheft bereichern, mit einer Ermäßigung auf den Kartenpreis.

 

Mit der Eröffnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar kann ein besonders attraktiver neuer Standort in das Couponheft aufgenommen werden. Es gewährt ebenfalls eine Sachleistung, jeder wismarPLUS-Inhaber erhält ein Buch geschenkt. Diese zu verschenkenden Bücher enthalten sachliche Erläuterungen zu Objekten des Museums. Allerdings entsprechen die Inhalte dem Forschungsstand bis 2010. Aus diesem Grund können diese Bücher nicht mehr gegen Entgelt veräußert werden. Das Stadtgeschichtliche Museum der Hansestadt Wismar wird sich im Eröffnungsjahr nicht in Form eines ermäßigten Eintrittspreises an wismarPLUS beteiligen, da alle Eintrittsgelder in voller Höhe in die Evaluierung des ersten Betriebsjahres einfließen sollen. Um für den Inhaber von wismarPLUS trotzdem eine attraktive Leistung anbieten zu können, werden diese alte Literaturbestände, welche keinen Restbuchwert mehr besitzen, für diesen Zweck verwendet und beispielhaft verrechnet.

 

Durch die zusätzlichen Teilnehmer kann der Nutzer nun eine Ersparnis von bis zu 47,00 erzielen. Im laufenden Jahr 2017 sind bis zu 30,00 zu sparen. Dadurch kann nochmals eine deutliche Steigerung der Attraktivität im kommenden Jahr erreicht werden.

 

Nicht außer Betracht gelassen werden sollte auch die Außenwirkung des gemeinsamen Auftritts von unterschiedlichsten touristischen Partnern in diesem Produkt. Diese Signalwirkung von wismarPLUS ist ein nicht zu unterschätzendes Instrument, von dem alle Partner gleichberechtigt profitieren. Parallel wird für jede beteiligte Institution ein zusätzliches Marketinginstrument aktiviert.

 

Festzustellen ist allerdings, dass sich der Vertrieb außerhalb der Tourist-Information nicht bewährt hat, es wurden sowohl 2016, als auch in diesem Jahr, keine Hefte veräußert. Aufgrund des zu sparenden Arbeitsaufwandes wird 2018 auf eine Distribution über andere Verkaufsstellen verzichtet und entfällt somit auch in der Kostenkalkulation.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.4629930/03

Ertrag in Höhe von

6.000,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.5xxxxxx/03

Aufwand in Höhe von

3.500,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.6629910/03

Einzahlung in Höhe von

6.000,00 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

57503.7xxxxxx/03

Auszahlung in Höhe von

3.500,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Partner und Ersparnis 2018 (21 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Kalkulation Verkaufspreis 2018 (18 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Aufwand-Ertrag 2017 (17 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Anteil eingelöster Ermäßigungen pro Partner 2017 (16 KB)      
Stammbaum:
VO/2016/1671   Einführung von wismarPLUS (Kombiticket für attraktive Ermäßigungen in öffentlichen und privaten Institutionen)   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-01   Einführung von wismarPLUS (Kombiticket für attraktive Ermäßigungen in öffentlichen und privaten Institutionen)   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-02   Fortführung von wismarPLUS in 2017   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-03   Fortführung von wismarPLUS in 2018   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-04   Fortführung von wismarPLUS in 2018   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-05   Fortführung von wismarPLUS in 2019   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-06   Fortführung des Couponheftes wismarPLUS in 2020   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-07   Fortführung von wismarPLUS in 2021   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-08   Fortführung von wismarPLUS in 2022   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-09   Fortführung des Couponheftes wismarPLUS 2023   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1671-10   Fortführung des Couponheftes wismarPLUS 2024   13.3 Tourismuszentrale   Beschlussvorlage öffentlich