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Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Mitglied im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg (§ 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz i.V.m. § 3 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes).
Der Regionale Planungsverband ist Träger der Regionalplanung in der Region Westmecklenburg und hat u.a. die Aufgaben, das Regionale Raumentwicklungsprogramm aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen sowie auf die Verwirklichung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg hinzuwirken. Darüber hinaus gehört auch die Abgabe von Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben zu den Aufgaben des Verbandes.
Die Verbandsversammlung als ein Organ des Regionalen Planungsverbandes beschließt über wichtige Angelegenheiten des Verbandes. Sie wird bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich einberufen. Die Verbandsversammlung besteht aus 1. den Landräten der dem Verband angehörigen Landkreisen sowie (Ober-)Bürgermeistern der dem Verband angehörigen kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte und 2. den weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder.
Die Hansestadt Wismar ist berechtigt, vier weitere Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden (§ 5 Abs. 1 Ziffer 2 Satzung des Verbandes).
Mit der Vorlage VO/2014/0931 wurden weitere Vertreter sowie Stellvertreter für die Verbandsversammlung gewählt. Mit VO/2016/1683 wurde noch eine Stellvertretung für einen Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmt. Die weiteren Vertreter werden durch die Bürgerschaft für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt (§ 5 Abs. 2 Verbandssatzung).
Durch die vorgenannten Vorlagen wurden folgende weitere Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung bestimmt:
Weitere Vertreter im Planungsverband | Stellvertreter |
Ulrich Litzner | Karin Lechner |
Tom Brüggert | Thomas Steger |
Dr. Eberhardt Blei | Katharina Bernhard |
Harald Kothe | Dr. Gabriele Sauerbier |
Scheidet ein weiterer Vertreter durch Tod, Verlegung seines Wohnsitzes, Verzicht oder Rücknahme seiner Wahl vorzeitig aus der Verbandsversammlung aus, ist nach den Grundsätzen der Verbandssatzung ein Nachfolger zu wählen (§ 5 Abs. 3 Verbandssatzung).
In diesem Falle ist ein Nachfolger für Herrn Ulrich Litzner zu bestimmen. Die SPD-Fraktion schlägt vor,
Herrn Michael Tiedke
als weiteren Vertreter für den Regionalen Planungsverband zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: § 5 Verbandssatzung Regionaler Planungsverband Westmecklenburg | ||
Anlage/n:
keine