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Beschlussvorschlag:
im Norden: durch die Kuhweide, die Kleingartenanlage „Im Wall“ sowie die Bebauung der Schweriner Straße
im Osten:durch die Schweriner Straße
im Süden:durch die Bürgermeister-Haupt-Straße
im Westen:durch den Sportplatz und die Kuhweide
(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)
4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 68/17 „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen“
5.Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 68/17 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
6.Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der
Verwaltung durchzuführen.
7.Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
8.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 68/17 entsprechend Anlage 3 mit der HD Objekt Wismar GbR mit Sitz in Siegburg zu schließen.
Begründung:
Der in Anlage 1dargestellte Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 68/17 umfasst ein der eon/ e.dis AG ( früher HEVAG) gehörendes Gelände, auf welchem über einen Zeitraum von über 100 Jahren Stadtgas produziert wurde. Über diesen gesamten Zeitraum kam es zu Kontaminationen des Bodens, des Grundwassers sowie teils der Gebäude.
Des Weiteren befinden sich im Geltungsbereich der Planung der Aldi-Markt Bürgermeister-Haupt-Straße, ein Hundesportplatz, das Drewes Wäldchen, Randflächen der Kuhweide und die ggf. auszubauenden Straßen – Schweriner Straße und die Bürgermeister-Haupt-Straße.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, eine Gewerbebrache zu beseitigen und diese der Altstadt nahegelegenen Flächen einer stadtplanerisch bedeutsamen Nutzung zuzuführen.
Dafür ist eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Altlastenproblematik erforderlich.
Die Erschließung des Plangebietes wird über ein Verkehrsgutachten zu prüfen sein. Die unmittelbar Nähe zu den Feuchtbereichen der Kuhweide ist entsprechend zu berücksichtigen.
Gemäß Antrag der HD Objekt Wismar GbR mit Sitz in Siegburg (siehe Anlage 2 – Antrag des Vorhabenträgers) besteht seitens dieses Vorhabenträgers ernsthaftes Interesse zur Entwicklung des Gesamtbereiches.
In der Planung soll die Ausweisung eines Sondergebietes großflächiger Einzelhandel, eines Wohnmobilparks, eines öffentlichen Parkplatzes und eines Wohngebietes geprüft werden. Das Drewes Wäldchen wir über die Planung als Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage gesichert.
Bei der Planung und Neuordnung des Gebietes soll die östlich angrenzende Zentrumsbebauung der Schweriner Straße bezüglich der städtebaulichen Konzeption der Neuplanung Berücksichtigung finden. Weiterhin ist ein Kontext zwischen Wirtschaftlichkeit, planungs- und umweltrechtlichen Aspekten und dem Denkmalschutz zu finden.
Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 68/17 ist gemäß Entwicklungsgebot eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Parallelverfahren wir zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68/17 ein Verfahren zu Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist vorgesehen, mit der HD Objekt Wismar GbR mit Sitz in Siegburg einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen abzuschließen.
(siehe Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag)
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1 : Übersichtsplan
Anlage 2 : Antrag des Vorhabenträgers
Anlage 3 : Städtebaulicher Vertrag
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Übersichtsplan (965 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Antrag des Vorhabenträgers (97 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Städtebaulicher Vertrag (4377 KB) |