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Beschlussvorschlag:
Die anliegende Fördervereinbarung wird beschlossen.
Begründung:
Die auf dem Gelände des ÖSW in jahrelanger Arbeit liebevoll entwickelten Themen- und Demonstrationsgärten gilt es für die ökologische Bildungsarbeit von Kitas und Schulen zu erhalten. Seit 1993 wurde das Gelände durch die QEG entwickelt und seit 2014 von der Protinus Projektentwicklung gGmbH übernommen und zu einem Zentrum für Umweltbildung und Umwelterziehung für Kinder und Jugendlichen ausgebaut. Im letzten Jahr nutzten 7.831 Besucher die Angebote, davon über 4.000 Teilnehmer aus Schulen und Kindertagesstätten. Im Durchschnitt finden 200 Veranstaltung im Jahr statt. Im vorliegenden Konzept werden die angebotenen Themen den Rahmenprogrammen der Schulen unter dem Motto „Lernen an einem anderen Ort“ angepasst bzw. dem Bildungskonzept der Kitas entsprechend verändert. Es gibt verschiedene Angebote zu folgenden Themenblöcken:
– biologische Vielfalt der Pflanzen im ÖSW
– Umwelt und Ökologie im ÖSW
– Tiere im ÖSW
(ausführliche Beschreibung s. Konzept)
Die existierenden Gebäude sind teilweise in einem desolaten Zustand (Scheune), es herrscht Sanierungsstau (s. Unterlagen). Um ein weiteres sicheres Betreiben zu gewährleisten, sind die Baracken I und II durch Instandsetzung schrittweise baulich aufzuwerten.
Die bisherige Gesamtfinanzierungssituation des ÖSW hat sich seit dem Jahr 2014 als nicht auskömmlich erwiesen, so dass für die Sicherstellung einer dauerhaften und nachhaltigen Betreibung des ÖSW eine Neuausrichtung notwendig wird.
Um den Investitionsstau zu beheben, muss für die Einrichtung eine langfristige Sicherheit geschaffen werden. Dies geschieht über eine konzeptionelle Weiterentwicklung. Um dem Träger Investitionsmöglichkeiten zu geben, wird der bestehende Pachtvertrag in einen Erbbaurechtsvertrag umgewandelt (s. VO/2017/2452)
Die Fördervereinbarung berücksichtigt die konzeptionelle Weiterentwicklung und den Erbbaurechtsvertrag.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 280 T€ pro Jahr. Davon trägt das Jobcenter ca.155 T€, der Träger erbringt Eigenleistungen in Höhe von 30 T€. In der Fördervereinbarung sind ca. 85 T€ Zuschuss der Stadt für den Betrieb vorgesehen. Des weiteren soll der durch die Stadt vereinnahmte Erbbauzins erstattet werden. Für den verbleibenden Fehlbetrag werden weitere Drittmittel eingeworben.
Für die geplanten Investitionen sollen Fördermittel eingeworben werden. In der Konzeption werden eine Reihe von möglichen Fördermittelgebern aufgelistet.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.5415920 | Aufwand in Höhe von | 103.300,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.7415900 | Auszahlung in Höhe von | 103.300,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28102.7415900 | Aufwand in Höhe von | 103.300,00 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||