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Beschlussvorschlag:
- des Sachverständigenbeirates (Protokoll der Sitzung vom 27.05.2013)
- des Ordnungsamtes, Abt. Verkehr
- des Bauamtes, Abt. Planung
- des EVB
im Rahmen der Abwägung fachspezifisch berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen. (Anlagen 3 und 4).
Die Stellungnahmen
- des Amtes für Zentrale Dienste, Abt. Liegenschaften und Kirchen
- des Amtes für Kultur, Schule, Jugend und Sport, Abt. Kultur
- des Amtes für Kultur, Schule, Jugend und Sport, Stadtgeschichtliches Museum
- der Stadtwerke
- des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege
- der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
- des Gemeinnützigen Vereines der Gästeführer der Hansestadt Wismar e. V.
- des Altstadtverein Wismar e. V.
- des Förderverein Aufbau Alte Schule e. V.
werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 3 und 4).
Begründung:
Die Hansestadt Wismar führt für den Stadtraum um die ehemalige St.-Marien-Kirche ein Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht auf Grundlage des § 137 des Baugesetzbuches (BauGB) durch. Grundlage für das Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren sind die Beschlüsse der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 27. Mai 2010 (Drucksache 0186-12/10) und vom 28. Oktober 2010 (Drucksache 0281-16/10).
Demnach ist das Verfahren in 6 Schritten aufgegliedert:
Die Schritte 1 bis 3 wurden in den zurückliegenden Monaten durchgeführt, mit der Beschlussfassung des Leitbildes (Anlage 6) durch die Bürgerschaft ist der Schritt 4 abgeschlossen.
Auf Basis der vorgenannten Beschlüsse erfolgte im Zeitraum von 12/2010 – 04/2011 eine Bestandserfassung und Bewertung des Bestandes zur Aufbereitung der Problemlagen. Hierzu wurden die unmittelbar Betroffenen (Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter) und die betroffenen Fachämter um Stellungnahme gebeten. Aus dem Rücklauf der Betroffenen und den aufbereiteten Problemlagen (funktionale und strukturelle Mängel, z. B. Baulücken, Leerstände oder ungestaltete öffentliche Freiräume) haben sich die Themen „Nutzung“, „Bebauung“ und „Verkehr“ als Schwerpunkte für die weitere Betrachtung herauskristallisiert. Zudem wurde aus dem Rücklauf der Betroffenenbeteiligung und den aufbereiteten Problemlagen und den geäußerten Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen eine Matrix erarbeitet, auf deren Grundlage Schlussfolgerungen für Nutzungs-, Bebauungs- und Verkehrsmöglichkeiten als auch die Berücksichtigung von Bedürfnissen verschiedener Gruppen gezogen werden konnten, die sich in 4 möglichen Szenarien widerspiegeln. Diese möglichen Szenarien stellten als Ideensammlung die Grundlage für die weitere Konkretisierung der Problemlagen dar und dienten zur Anregung der Diskussion. Die Bürgerschaft hat die Matrix und die 4 möglichen Szenarien am 25. August 2011 als Diskussionsgrundlage für den zu ermittelnden Entwurf eines Leitbildes beschlossen (Drucksache Nr. 0444-25/11).
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses fand dann als Auftakt eine allgemeine Informationsveranstaltung am 07.11.2011 und vom 21.11.2011 bis 31.12.2011 eine öffentliche Auslegung der von der Stadt ausgearbeiteten 4 möglichen Szenarien als Grundlage für die weitere Konkretisierung der Problemlagen und zur Anregung der Diskussion statt. Zudem wurden Fragebogenaktionen durchgeführt.
Die durchgeführten Bürgerinformationen und die rege Beteiligung der Bürger im November/Dezember 2011 führten zu einem umfangreichen Rücklauf an Vorschlägen, Wünschen und sonstigen Hinweisen. Insgesamt wurden 318 ausgefüllte Fragebögen und Stellungnahmen eingereicht. Aufbauend auf den bereits vorliegenden Untersuchungen und Erhebungen, den vier möglichen Szenarien und den Hinweisen und Anregungen aus den beantworteten Fragebögen und Stellungnahmen wurde ein Leitbildentwurf in einem kompakten Diskussions- und Arbeitsprozess unter aktiver Mitwirkung interessierter Akteure und Bürger entwickelt. Unterstützt wurde die Hansestadt Wismar in diesem Prozess durch das Büro KoRiS – Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung aus Hannover.
Auftakt war die Zukunftskonferenz am 09.06.2012 mit Akteuren und interessierten Bürgern, die sich bereits im Schritt 2 beteiligt und ihr Interesse an der weiteren Mitarbeit bekundet haben. In dieser Veranstaltung wurde unter anderem über die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Fragebogenaktion informiert, mögliche Widersprüche und Übereinstimmungen zwischen einzelnen Interessen aufgedeckt, Prioritäten für die Entwicklung geklärt und Grundlagen für die Vertiefung in den thematischen Arbeitsgruppen erarbeitet.
Im ersten Zukunftsforums am 12.09.2012 wurden aus den Szenarien, den Stellungnahmen und ausgefüllten Fragebögen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung des Jahres 2011 sowie den Hinweisen und Anregungen der Zukunftskonferenz vom 09.06.2012 einen Leitbildentwurf zu den Handlungsfeldern "Nutzung", "Bebauung" und "Verkehr" ausgearbeitet. Dabei galt es, Formulierungen und Kompromisse zu finden, konsensfähige Änderungsvorschläge zu sammeln und ggf. Punkte zu konkretisieren. Bei besonders kontroversen Punkten galt es Argumente für das „Für und Wider“ zu verschiedenen Varianten zu sammeln und festzuhalten.
Das zweite Zukunftsforum vom 14.11.2012 baute auf dem Ergebnis des ersten Zukunftsforums vom 12.09.2012 auf. Die Anregungen und Änderungsvorschläge aus dem ersten Zukunftsforum wurden in den Leitbildentwurf eingearbeitet und erneut diskutiert. Trotz zum Teil unterschiedlicher Auffassungen zu einzelnen Bezeichnungen bzw. Worten, konnte der vorliegende Entwurf für das Leitbild mit den Anwesenden konkretisiert und zusammengefasst werden.
Der Diskussions- und Arbeitsprozess war nicht immer einfach, da doch teilweise verschiedene Standpunkte und Meinungen aufeinander trafen. Trotzdem haben sich die Bürgerinnen und Bürger auf ein Leitbildentwurf für den Stadtraum um die St.-Marien-Kirche verständigt.
Im öffentlichen Stadtforum am 15.01.2013 als Abschluss des intensiven Arbeitsprozesses im Rahmen der Bürgerbeteiligung – und -mitwirkung des Schrittes 3 wurde der mit den Bürgern entwickelte Leitbildentwurf mit dem Titel „Stadtraum St. – Marien Bewahren – Entwickeln – Erleben“ im Zeughaus der Öffentlichkeit durch die Mitwirkenden und mit Unterstützung durch das Büro KoRIS vorgestellt (Anlage 1).
Danach erfolgte im Verfahrensschritt 3 die Beteiligung der Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange und sonstiger Betroffener zum erarbeiteten Leitbildentwurf. Eine Übersicht der Beteiligten ist in der Anlage 2 enthalten. Diese wurden um fachliche Stellungnahme gebeten.
Der Schritt 4 beinhaltet die Abwägung der vorgebrachten Anregungen der Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange und sonstiger Betroffener zum erarbeiteten Leitbildentwurf und die Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.
Die von den Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Betroffenen vorgebrachten Einwendungen, Anregungen, Anmerkungen und Hinweise wurden von der Verwaltung geprüft und fachspezifisch berücksichtigt. Auf die gesonderten Stellungnahmen und ihre fachliche Bewertung und Auswirkung auf den Text des Leitbildentwurfes wird in diesem Zusammenhang verwiesen (Anlagen 3 und 4). Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen wird es zu den Teilleitbildern „Bebauung“ und „Verkehr“ Änderungen im Leitbildentwurf geben, die sich im Abwägungsvorschlag widerspiegeln. Der Abwägungsvorschlag auf Basis der vorgebrachten Anregungen der Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange und sonstiger Betroffener liegt dieser Vorlage zur Beschlussfassung als Anlage 4 bei.
In der Anlage 5 ist die Gegenüberstellung des Leitbildentwurf der Bürgerbeteiligung und der Leitbildentwurf nach Abwägung der Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange und von sonstigen Betroffenen zur besseren Übersicht noch einmal dargestellt.
Die Anlage 6 beinhaltet das künftige Leitbild für den Stadtraum um St.-Marien.
Der Verfahrensschritt 5 beinhaltet die Weiterentwicklung der „Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel, Sankt Georgen“ vom 25. Oktober 2009 auf Grundlage des beschlossenen Leitbildes zu einer auf Fortschreibung ausgerichteten Konzeption. Dazu wird im Beschluss vorgeschlagen, dass dies innerhalb der Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans „Altstadt Wismar“, welcher Bestandteil der 2. Fortschreibung ISEK-Teilkonzept Altstadt ist (Beschlussvorlage Nr. VO/2013/0745), als „Teilkonzept für den Stadtraum St. Marien“ erfolgen soll. Der städtebauliche Rahmenplan verweist bereits auf die erforderliche Entwicklung des Stadtraums um die ehemalige St.-Marien-Kirche auf der Grundlage des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens.
Das im Rahmen des städtebaulichen Rahmenplanes „Altstadt Wismar“ erstellte „Teilkonzept für den Stadtraum St. Marien“ ist entsprechend abschließenden Verfahrensschritt 6 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1 – Leitbildentwurf der Bürgerbeteiligung
Anlage 2 – Übersicht der beteiligten Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange und sonstiger
Betroffener
Anlage 3 – Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligten und deren
Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung (Verfahrensschritt 4)
Anlage 4 - Abwägung der vorgebrachten Anregungen (Stellungnahmen und ihre fachliche
Bewertung und Auswirkung auf den Text des Leitbildentwurfes)
Anlage 5 – Gegenüberstellung Leitbildentwurf Bürgerbeteiligung - Leitbildentwurf nach
Abwägung (Verfahrensschritt 4)
Anlage 6 – Leitbild nach Abwägung zur Beschlussfassung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Leitbildentwurf Bürgerbeteiligung (489 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Übersicht der beteiligten Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange und sonstiger Betroffener (25 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligten und deren Berücksichtigung im Rahmen der Abwägung (37 KB) | ||||
4 | Anlage 4 - Abwägung der vorgebrachten Anregungen (Stellungnahmen und ihre fachliche Bewertung und Auswirkung auf den Text des Leitbildentwurfes) (130 KB) | ||||
5 | Anlage 5 - Gegenüberstellung Leitbild Bürgerbeteiligung - Leitbild Abwägung (32 KB) | ||||
6 | Anlage 6 - Leitbild Beschlussfassung nach Abwägung (795 KB) |