|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft bestellt die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar:
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Mitgesellschafterin der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-
Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH. Sie hält 50 % der Anteile am
Stammkapital. Weitere 50 % der Anteile am Stammkapital hält der Verein Technisches
Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Gemäß § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages werden die Mitglieder des Aufsichtsrates für
vier Jahre bestellt. Die Amtszeit endet mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung
über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Das maßgebende dritte Geschäftsjahr für die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates ist das Jahr
2016. Der Jahresabschluss 2016 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates im September 2017
beraten und wurde auf der Gesellschafterversammlung am 05.10.2017 festgestellt. Mit dieser Beschlussfassung endet die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates.
Um nicht ohne beschlussfähiges Organ sein zu müssen, ist die Wahl und Bestellung der
künftigen Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich.
Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern, von denen zwei auf Vorschlag des
Gesellschafters Verein Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern e.V. und
zwei Mitglieder auf Vorschlag des Gesellschafters Hansestadt Wismar bestellt werden.
Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen, erfolgt die Bestellung der Vertreter gemäß § 71
Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V)
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Aus den Fraktionen der Bürgerschaft wurden folgende Personen vorgeschlagen:
SPD-Fraktion: Herr Prof. Dr. Joachim Winkler
CDU-Fraktion: Herr Tom Brüggert.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
§§ 22 Abs. 3 und 71 Abs. 1 KV M-V | Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n: