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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft wählt Herrn Frank Brosig zum Gemeindewahlleiter und Herrn Roland Wigger zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter.
Begründung:
Am 25. Mai 2014 finden die Europawahl, die Kreistagswahl und die Wahl der Bürgerschaft statt. In Vorbereitung und Durchführung der Bürgerschaftswahl sind durch die Gemeindevertretung eine Gemeindewahlleiterin oder ein Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) sowie ihre Stellvertretungen zu wählen (§ 9(3) LKWG M-V).
Gemeindewahlleitung und Stellvertretung sind nach § 7 Abs. 2 LKWG M-V Mitglieder der Wahlorganisation.
Die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter tragen im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl in der Gemeinde. Sie unterstützen die Kreiswahlleiter bei der Organisation der Europa- und Kreistagswahl und sind verantwortlich für die Vorbreitung und Durchführung der Bürgerschaftswahl.
Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mittels öffentlicher Bekanntmachung, die Vorprüfung der Wahlvorschläge und der Wahlergebnisse, die Bestimmung der Anzahl der Briefwahlvorstände, die Vorbereitung und Durchführung der Wahlausschusssitzungen sowie das Verfahren des Nachrückens von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung zählen zu den hauptsächlichsten Aufgaben einer Gemeindewahlleiterin oder eines Gemeindewahlleiters. Im Fall eines Wahleinspruches legt die Gemeindewahlleitung dem Wahlprüfungsausschuss zu jedem Einspruch die vorhandenen Unterlagen und eine Stellungnahme vor.
Die Gemeindewahlleitung ist ein Wahlorgan der Gemeinde. Alle Wahlorgane, Mitglieder von Wahlorganen und deren Stellvertretungen (Mitglieder der Wahlorganisation) üben ihre Tätigkeit überparteilich und unabhängig aus. Sie sind zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Herr Brosig und Herr Wigger waren in der Vergangenheit bereits in der in der Gemeindewahlleitung tätig.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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XXX | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
XX | Vorgeschrieben durch: § 9 (3) LKWG M-V |
Anlage/n: