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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2013 und die Wirtschaftspläne 2013 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
Begründung:
Gemäß § 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| Keine finanziellen Auswirkungen |
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3 (siehe Anlage) |
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):
3. Investitionsprogramm
| Die Maßnahme ist keine Investition |
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
| Die Maßnahme ist eine neue Investition |
4. Die Maßnahme ist:
| neu |
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| freiwillig |
| eine Erweiterung |
| X | Vorgeschrieben durch: |
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| § 45 ff. Kommunalverfassung M-V |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vorbericht für alle Ausschüsse (69 KB) | ||||
2 | Verwaltungsausschuss (3041 KB) | ||||
3 | Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport (2399 KB) | ||||
4 | Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe (16082 KB) | ||||
5 | Betriebsausschuss (449 KB) | ||||
6 | Bauausschuss (1940 KB) | ||||
7 | Ausschuss für Gesundheit und Soziales (416 KB) | ||||
8 | Rechnungsprüfungsausschuss (179 KB) | ||||
9 | Finanz- und Liegenschaftsausschuss (7205 KB) |