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Vorlage - VO/2017/2392  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm",
1. Änderung,

Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
09.10.2017 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
26.10.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich 1. Änderung  

Beschlussvorschlag:

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund einer erforderlichen               Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema Ferienwohnungenaus Anlass der               Novellierung des Baugesetzbuches von 2017.

            Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB Vereinfachtes Verfahrendurchgeführt.

 

2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch den Kleingartenanlage Klußer Damm

im Osten :    durch die Straße Klußer Damm

im Süden:durch die Kleingartenanlage Am Karpfenteich“ 

im Westen: durch den Friedhof

(siehe Anlage 1)

 

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 Wohngebiet Klußer Damm

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2

Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer               Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.


Begründung:

In der Hansestadt Wismar besteht weiterhin eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen. Hierfür ist es erforderlich, insbesondere zur Stärkung und Beibehaltung der Einwohnerzahl, ein gewisses Spektrum an verschiedenartigen Baugrundstücken für unterschiedliche Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bereitzustellen.

Andererseits ist die Errichtung von Ferienwohnungen in der Hansestadt Wismar konkret im Bereich der touristisch attraktiven Sondergebiete des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12/91-2 Alter Hafenvorgesehen.

 

Das planerische Ziel des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33/15 Wohngebiet Klußer Dammist es, innerhalb des Stadtgebietes Baugrundstücke für die Errichtung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern in Stadtrandlage und doch relativer Altstadtnähe anzubieten, um einer Abwanderung insbesondere von jüngeren Familien ins Umland entgegenzuwirken.

 

In der Novellierung zur Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom Mai 2017 wurde im neu eingefügten § 13 a klargestellt, dass Ferienwohnungen als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, nicht störende Gewerbebetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und sonstige Gewerbebetriebe in allen Arten der wohnbaulichen Nutzung (§§ 2-7 BauNVO) zulässig sind.

 

Da in den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 33/15 für die allgemeinen Wohngebiete das ausnahmsweise zulässige Beherbergungsgewerbe nicht ausgeschlossen ist, besteht hier nach der heutigen Rechtssprechung  die Möglichkeit für die Errichtung von Ferienwohnungen.

Eine vermehrte Errichtung von Ferienwohnungen in Gebieten, die vorrangig der Wohnnutzung zur Verfügung stehen sollen, kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Wohngebietes gefährden.

 

Um die ursprüngliche Planungsabsicht des Bebauungsplanes Nr. 33/15 -Bereitstellung von Flächen für die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken- mit der neuen Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen, ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ erforderlich.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33/15. Die 1. Änderung hat eine Größe von ca. 5,8 ha.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

Anlage 1: - Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich 1. Änderung (1087 KB)