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Beschlussvorschlag:
1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema „Ferienwohnungen“ aus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches von 2017.
Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.
2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“
im Osten : durch die Straße Klußer Damm
im Süden:durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“
im Westen: durch den Friedhof
(siehe Anlage 1)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Begründung:
In der Hansestadt Wismar besteht weiterhin eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen. Hierfür ist es erforderlich, insbesondere zur Stärkung und Beibehaltung der Einwohnerzahl, ein gewisses Spektrum an verschiedenartigen Baugrundstücken für unterschiedliche Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bereitzustellen.
Andererseits ist die Errichtung von Ferienwohnungen in der Hansestadt Wismar konkret im Bereich der touristisch attraktiven Sondergebiete des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12/91-2 „Alter Hafen“ vorgesehen.
Das planerische Ziel des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ ist es, innerhalb des Stadtgebietes Baugrundstücke für die Errichtung von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern in Stadtrandlage und doch relativer Altstadtnähe anzubieten, um einer Abwanderung insbesondere von jüngeren Familien ins Umland entgegenzuwirken.
In der Novellierung zur Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom Mai 2017 wurde im neu eingefügten § 13 a klargestellt, dass Ferienwohnungen als kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, nicht störende Gewerbebetriebe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und sonstige Gewerbebetriebe in allen Arten der wohnbaulichen Nutzung (§§ 2-7 BauNVO) zulässig sind.
Da in den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 33/15 für die allgemeinen Wohngebiete das ausnahmsweise zulässige Beherbergungsgewerbe nicht ausgeschlossen ist, besteht hier nach der heutigen Rechtssprechung die Möglichkeit für die Errichtung von Ferienwohnungen.
Eine vermehrte Errichtung von Ferienwohnungen in Gebieten, die vorrangig der Wohnnutzung zur Verfügung stehen sollen, kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Wohngebietes gefährden.
Um die ursprüngliche Planungsabsicht des Bebauungsplanes Nr. 33/15 -Bereitstellung von Flächen für die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken- mit der neuen Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen, ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ erforderlich.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33/15. Die 1. Änderung hat eine Größe von ca. 5,8 ha.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1: - Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich 1. Änderung (1087 KB) |