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Beschlussvorschlag:
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände der o.g. Wahlen ist auf folgende Werte zu erhöhen:
Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten für ihre Tätigkeit am 25.05.2014 eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 45,- €, deren Stellvertreter 40,-€. Die Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,-€. Hilfskräfte werden mit bis zu 10,00€ entschädigt.
Begründung:
Für die Wahlen sieht der Verordnungsgeber die Zahlung einer Aufwandsentschädigung bzw. eines Erfrischungsgeldes von 21,00 € für Mitglieder der Wahlausschüsse für die Teilnahme an einer einberufenen Sitzung und für Mitglieder der Wahlvorstände für den Wahltag vor.
Die Gewinnung von ca. 270 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig, zumal die Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse am Wahlabend einen erheblichen Zeitaufwand erwarten lässt. Erstmals werden die Wahlvorstände der HWI die Ergebnisse der Kreistagswahl und der Bürgerschaftswahl in ihren Wahlbezirken feststellen müssen. Die absehbare physische Inanspruchnahme der Wahlhelfer durch die eine hohe Konzentration erfordernde Auszählung der Kreistags- und der Bürgerschaftswahl ist maßgeblich für diesen Antrag.
Weiterhin trägt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Anerkennung der Tätigkeit bei und fördert die Motivation zum freiwilligen Engagement.
Vorgesehen, ist die Unterstützung der Wahlvorstände bei der Auszählung durch wahlberechtigte Jugendliche. Nach dem LKWG M-V können Wahlvorstände durch Hinzuziehung von Hilfskräften unterstützt werden. Die Entschädigung der Hilfskräfte ist im Gesetz nicht geregelt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
XXX | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 5695100/ 06 | Aufwand in Höhe von | 2500 |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 7696100/ 06 | Auszahlung in Höhe von | 2500 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 5695100/ 06 | Aufwand in Höhe von | 2500 |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
XXX | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: keine