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Vorlage - VO/2015/1222-02  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 57/01
"Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung -
2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, BeateBezüglich:
VO/2015/1222
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
11.09.2017 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Planzeichnung rechtskräftiger B-Plan Nr. 57-01  
Anlage 2 - Flächenkonzept 1. Änderung  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/09 „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ im Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) gemäß BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90                             Gewerbe- und Sondergebiet Redentin)

im Osten:von der Osttangente (Straße Lütt Moor) und der Gehölzfläche/ Waldfläche an                             der Osttangente

im Süden:vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese

im Westen: von der Straße Hoher Damm

(siehe Anlage)

 

  1. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist amtlich bekanntzumachen. Auf die Durchführung des Regelverfahrens gemäß BauGB ist hinzuweisen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

 


Begründung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 30.04.2015 sowie am 28.07.2016 Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung gefasst (Beschl.-Nr. VO/2015/1222 und VO/2015/1222-01). Ziel dieser Planung ist die Änderung des im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 festgesetzten Gewerbegebietes in das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobil- und Ferienpark im Bereich Redentin Süd.

Das Bauleitplanverfahren sollte ursprünglich im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Im Zuge des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 sind seitens der beteiligten Behörden jedoch Belange geltend gemacht worden, die die Durchführung eines Planverfahrens gemäß § 13a BauGB für diese Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr rechtfertigen. Hier sind insbesondere Belange des Immissionsschutzes sowie der Forstwirtschaft zu nennen:

Die Errichtung eines Wohnmobil- und Ferienparkes erfordert die Einhaltung von Schallimmissionswerten, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Gewerbegebiete Hoher Damm und Redentin nicht gegeben ist. Somit erfolgte eine Verlagerung des Sondergebietes in größerer Entfernung von den Emissionsquellen in den Gewerbegebieten in Richtung Süden auf eine Teilfläche der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 festgesetzten Grünfläche.

Zum anderen hat sich die vorhandene und im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 zum Erhalt festgesetzte Gehölzfläche zu einer Fläche für Wald gemäß Waldgesetz M-V entwickelt. Hier ist der sogenannte Waldabstand von 30 m einzuhalten, was wiederum eine weitere Änderung der Planung erfordert.

 

Somit soll das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 nun im sogenannten Regelverfahren (zweistufiges Verfahren) gemäß BauGB durchgeführt werden.

In diesem Fall ist die Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich erforderlich. Ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Südwird im Parallelverfahren durchgeführt.


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

1Lageplan rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 57/01

2Lageplan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Planzeichnung rechtskräftiger B-Plan Nr. 57-01 (441 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Flächenkonzept 1. Änderung (662 KB)      
Stammbaum:
VO/2015/1222   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Gewerbegebiet Redentin Süd", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/1222-01   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung Änderung des Aufstellungsbeschlusses   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/1222-02   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung - 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich