|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen zu und ermächtigt den Bürgermeister, alle zum Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen abzugeben. Diese Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass eine notarielle Beurkundung einzelner Erklärungen zum Vertragsvollzug oder des gesamten Vertrages erforderlich wird.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 1 Landkreisneuordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LNOG M-V) ist nach der Kreisgebietsreform zum 4. September 2011 zur Regelung von Rechtsfolgen, die sich aus der Einkreisung ergeben, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der eingekreisten Hansestadt Wismar zu schließen. Hinsichtlich der Teilbereiche der Abfallentsorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs haben die Parteien entsprechende Regelungen bereits getroffen. Der nun vorliegende Vertrag soll die Vermögensauseinandersetzung nach § 12 Abs. 1 LNOG M-V nunmehr zum Abschluss bringen und die noch offenen Fragen einer abschließenden Regelung zuführen.
Zwischen den Parteien bestanden unterschiedliche Ansichten insbesondere zum Umfang der Bereitstellungspflicht der zu übertragenden Vermögenswerte und der für die Vermögenswerte anzuwendenden Bewertungsverfahren zur Ermittlung eines „angemessenen Wertausgleiches“. Das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern hat den Parteien hierzu einen Vorschlag zu einer Einigung und zur Berechnung des Wertausgleichs unter Anwendung doppischer Bewertungsmaßstäbe unterbreitet, auf deren Basis der nunmehr vorgeschlagene Vertragsentwurf beruht. Hiernach zahlt der Landkreis an die Hansestadt für das zu übertragende Vermögen einen Wertausgleich in Höhe von insgesamt 10.845.421,34 €. Zur Finanzierung des Wertausgleichs hat das Ministerium die Gewährung eines Zuschusses aus dem Kommunalen Aufbaufonds in Höhe von insgesamt 10.230.662,64 € in Aussicht gestellt, wovon ein Teilbetrag in Höhe von 1.109.278,75 € mit Blick auf Refinanzierungsmöglichkeiten gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes als ein zinsloses Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds und die restliche Summe als nichtrückzahlbare Zuweisung gewährt werden soll. Hinzu tritt ein Zuschuss in Höhe von 855.645,00 € für den vom Landkreis nach dem Vertrag zur Teil-Vermögensauseinandersetzung zur Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet der Hansestadt Wismar vom 28./29.09.2012 gegenüber der Stadt bereits geleisteten Wertausgleich, den der Landkreis nicht an die Stadt weiterzuleiten hat. Der Wertausgleich für die Vermögensgegenstände des Rettungsdienstes soll aufgrund seiner Refinanzierung über das Rettungsdienstgesetz vom Landkreis ohne einen entsprechenden Zuschuss des Landes aufgebracht werden. Die Vereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die so beschriebene Finanzierung des Wertausgleichs aus dem Kommunalen Aufbaufonds durch eine rechtlich bindende Regelung gesichert ist, und bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern.
Die umfangreichen Anlagen 1 – 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages liegen während der Sitzungen der Gremien aus. In diese kann ferner zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus im Raum 215 (Herr Wellmann) Einsicht genommen werden.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| ||||
| Keine finanziellen Auswirkungen | |||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||
| ||||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
| ||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| |
| ||||
Finanzhaushalt | ||||
| ||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| |
| ||||
Deckung | ||||
| ||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| |
| ||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| ||||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
| ||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| |
| ||||
Finanzhaushalt | ||||
| ||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 61200.6814300 | Einzahlung in Höhe von | 6.524.854,61 € 4.320.566,73 € | |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| |
| ||||
Deckung | ||||
| ||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| |
| ||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| ||||
3. Investitionsprogramm | ||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | |||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||
| ||||
4. Die Maßnahme ist: | ||||
| neu | |||
| freiwillig | |||
| eine Erweiterung | |||
X | Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
– Anlage 1 Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages
– Anlage 2 Berechnung des Wertausgleichs
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1_öffentlich-rechtlicher Vertrag_neu (146 KB) | ||||
2 | Anlage 2_Berechnung des Wertausgleiches (16 KB) |