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Begründung:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie Motorradparkplätze am Marktplatz eingerichtet werden können.
Antwort der Verwaltung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Ausweisen von Motorradstellplätzen auf dem Markt kann aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht vorgenommen werden. Dazu gehört insbesondere eine geeignete Beschaffenheit der Oberfläche zum Abstellen der Motorräder, die auf dem Marktplatz nicht gegeben ist.
Eine Umpflasterung der Marktplatzfläche, auch ggf. nur in Eckflächen mit für Motorräder geeignetem Pflaster, entspricht nicht den denkmalpflegerischen Zielen und ist daher abzulehnen.
Im Weiteren wären für zusätzliche Parkflächen in den Eckbereichen geeignete Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen. Ebenso würden diese Parkflächen eine Beeinträchtigung gar Gefährdung für den unmittelbar daneben befindlichen Fußgängerverkehr darstellen.
Anzumerken ist, dass ausgenommen auf dem Marktplatz jegliche ausgewiesene Stellplätze in der Innenstadt ebenso für Pkw und Motorräder gleichermaßen genutzt werden können.
Anlage/n:
- keine -
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