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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, am Marktplatz einen Stellplatz für mindestens ein Taxi einzurichten.
Begründung:
Aus der Bevölkerung wurde angeregt, im Bereich des Marktplatzes einen Taxistellplatz einzurichten, so dass tagsüber und am Abend schnell ein Taxi in Anspruch genommen werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bürgermeister ist bei Anträgen zur Anordnung von Taxenplätzen zuständige Verwaltungsbehörde nach der StVO. Er nimmt diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahr - §3Abs 1und 3 Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (StVZustLVO M-V). Ein Beschluss der Bürgerschaft hat daher nur beratenden Charakter. Im übrigen müsste der Bürgermeister im Falle einer Beauftragung der Bürgerschaft diesem Beschluss widersprechen.
Das Verkehrszeichen Zeichen 229 Taxenstand darf entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO nur angeordnet werden, wo zumindest wärend bestimmter Tageszeiten regelmäig betriebsbereite Taxen vorgehalten werden.
Im Bereich des Marktplatz gab es viele Jahre einen Taxenstand im Bereich Am Markt 24/25.
An diesem Standort wurde aber über Jahre dauerhaft keine Taxen betriebsbereit bereitgehalten.
Somit konnten „Kunden“ sich nicht darauf verlassen, dass ein Taxi diesen Standort aufsucht.
Bei Gesprächen mit den Taxen-Unternehmern wurde festgestellt, dass nur der Taxenstand am Bahnhof für das Taxengewerbe wirtschaftlich tragend ist. Ein Großteil der Kundschaft meldet Fahrten telefonisch an. Für diese Fahrten ist der Standort des Taxenplatz nicht von Bedeutung.
Die „fehlende Nutzung“ des ehemaligen Taxenplatz am Markt führte dazu, dass insbesondere Hotelgäste diesen zum Be- und Entladen nutzten. Das führte dann zu Konflikten, denn an den durch das Verkehrszeichen 229 gekennzeichneten Taxenständen ist das Halten auch zum Zwecke des Be- oder Entladens für eine Zeitdauer von mehr als drei Minuten unzulässig.
Anlage/n: keine
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