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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Abschaffung der Aufteilung der Altstadt in die Parkzonen A und B und die Festsetzung einer einheitlichen Parkzone.
Begründung:
Bei der Aufteilung der Parkzonen wurden die in den jeweiligen Bereichen zur Verfügung stehenden Parkflächen berücksichtigt. Allerdings stehen diese Flächen durch unterschiedliche Ereignisse (insbesondere länger dauernde Straßenbauarbeiten, Dreharbeiten) nicht immer so zur Verfügung und verkürzen die Parkmöglichkeiten der Anwohnerinnen und Anwohner, ohne dass diese auf die angrenzenden Bereiche ausweichen können.
Aus der letzten Evaluation des Parkraumkonzeptes folgt zudem, dass der südliche Bereich der Altstadt eher von externen Fahrzeugführern zum Parken aufgesucht wird. Dieses führt in den für alle Verkehrsteilnehmer offenen Zeiten zu einer überproportionalen Auslastung der Parkzone B. Mit der Aufhebung der Parkzonen könnten die Bewohner auf die naheliegenden Straßen der Zone A ausweichen, die im Übrigen durch die Nähe zu den Großparkflächen am Altstadtrand weitere Abstellmöglichkeiten haben.
Eine Aufteilung der (kleinen) Altstadt in zwei Parkzonen erscheint daher aus diesen Gründen nicht länger zielführend, nicht notwendig und nicht Bewohner freundlich zu sein.
Anlage/n: keine
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