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Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag MV sowie dem Städte- und Gemeindetag MV über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen für die Jahre 2016 - 2018, stellt das Land den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden bis 2018 100 Euro pro Jahr für jeden anerkannten Schutzberechtigten („100 Euro / pro-Kopf-Pauschale“) zur Verfügung. Damit sollen die Städte und Gemeinden dabei unterstützt werden, das Zusammenleben der bereits hier lebenden Menschen und der neu hinzugekommenen Flüchtlinge zu fördern und zu gestalten (vgl. Nr. 3 b) der Vereinbarung vom 2. August 2016).
Gemäß Ziffer II, Nr. 2 i. V. m Nr. 1 des Erlasses vom 19. Dezember 2016 des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der am 2. August 2016 getroffenen Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Landkreistag MV sowie dem Städte- und Gemeindetag MV über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen für die Jahre 2016 bis 2018 stehen der Hansestadt Wismar diese Mittel gegenwärtig zur Verfügung.
Fragen:
Wenn ja:
Enthält dieser Informationen zu den Inhalten und Anforderungen an Projektbeschreibungen im Rahmen der Beantragung von Projekten in den Bereichen der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie des Zusammenlebens in der Hansestadt Wismar?
Wenn nein:
Warum nicht?
Anlage/n: keine
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