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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Hansestadt Wismar (Abwassersatzung der Hansestadt Wismar)
Begründung:
Das bisherige Ortsrecht der Hansestadt Wismar auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung bestand bislang aus drei Satzungen. In der Abwassersatzung und in der Gebührensatzung wurde die Abwasserbeseitigung der zentral angeschlossenen Grundstücke, in der Schlammabfuhrsatzung die Abwasserbeseitigung der dezentral angeschlossenen Grundstücke geregelt. Diese drei Satzungen verschmelzen durch Übernahme der Regelungen der Schlammabfuhrsatzung in die Abwasser- und Gebührensatzung nunmehr zu zwei Satzungen.
Mit der nun vorgelegten Neufassung der Abwassersatzung wird die derzeit geltende Rechtslage wiedergegeben. Als wesentliche Änderung ist die praktikable Umsetzung der Abwasserbeseitigungspflicht in den Kleingartenanlagen zu nennen. Eine Regelung hierzu wird erforderlich, da die gemäß Landeswassergesetz schon früher bestehende Verpflichtung häusliches Abwasser, das bei der Nutzung von Kleingärten entsteht, ordnungsgemäß zu beseitigen, erst in der jüngsten Zeit durch Ministerialerlass und der daraufhin ergangenen Verfügungen der Unteren Wasserbehörde durchgesetzt wurde.
Aufgrund der besonderen Konstellation des mehrstufigen Vertragsverhältnisses besteht zwischen dem tatsächlichen Nutzer der Kleingartenparzelle und dem Grundstückseigentümer keine Rechtsbeziehung, sodass eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers als Entsorgungspflichtiger hier nicht ausreicht. Vielmehr ist es sinnvoll entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 4 Satz 4 KAG M-V den Zwischenpächter nach dem Bundeskleingartengesetz in Anspruch zu nehmen, da nur dieser zu den einzelnen Parzellenpächtern eine direkte Rechtsbeziehung unterhält. Deshalb wurde in der Abwassersatzung für die dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in Kleingartengebieten der Zwischenpächter als Anschlussberechtigter bestimmt (§ 2 Nr. 13). Damit obliegt es dem Zwischenpächter, für seine Parzellenpächter die Abwasserentsorgung zu organisieren, d.h. die Abfuhr zu bestellen und die entstehenden Gebühren auf die Parzellenpächter umzulegen. Der Vorstand des Kreisverbandes ist hierüber im Rahmen der Erarbeitung der Satzung unterrichtet worden.
Als weitere Änderungen wurden in die Abwassersatzung durchgängig die Bezeichnungen „zentrale“ und „dezentrale“ Entsorgung/Abwasserbeseitigung aufgenommen sowie redaktionelle Anpassungen durchgeführt. Ebenso wurden die rechtlichen Grundlagen, auf die Bezug genommen wird, in aktualisierter Form aufgenommen.
Neu sind die Regelungen im § 18 zur Anmeldung und Durchführung der Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen. Demnach müssen abflusslose Gruben mindestens einmal jährlich bzw. bei Bedarf entleert werden, abflusslose Gruben, die sich in Kleingärten befinden dagegen ausschließlich bei Bedarf. Kleinkläranlagen werden einmal jährlich entleert.
Da die vorliegende Abwassersatzung vollständig überarbeitet wurde, schlägt die Verwaltung der Übersichtlichkeit wegen eine Neufassung der Abwassersatzung vor.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen auf den Stadthaushalt | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
1 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Hansestadt Wismar (Abwassersatzung der Hansestadt Wismar)
2 Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abwassersatzung (180 KB) | ||||
2 | Synopse Abwassersatzung (629 KB) |