|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.
Begründung:
Mit Datum vom 17.12.2015 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar den Haushalt 2016/2017 beschlossen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde seitens des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.05.2016 erteilt.
Die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung ermöglichen der Verwaltung eine flexible Gestaltung innerhalb des von der Bürgerschaft genehmigten finanziellen Rahmens. Gleichwohl hat sich in der Haushaltsdurchführung des Jahres 2017 nunmehr der Umstand ergeben, dass notwendigerweise weitere Investitionsvorhaben haushalterische Berücksichtigung finden müssen. Nach § 48 Abs. 2 Nr. 4 KV M-V hat die Gemeinde in diesem Fall unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Folgende Vorhaben haben im vorliegenden Nachtrag Berücksichtigung gefunden
Die Maßnahmen 1 und 2 ergeben sich aus dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2017 zur Vorlage VO/2017/2161 – Errichtung einer neuen Schule.
Hier hat die Bürgerschaft die Errichtung einer neuen Grundschule beschlossen, da die Kapazitäten in den vorhandenen Grundschulen nicht mehr ausreichen. Der Kreistag wird auf seiner Sitzung am 06.07.2017 die entsprechende Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung behandeln.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Genehmigung der neuen Schule nach Vorliegen der formalen Voraussetzungen (Kreistagsbeschluss) in Aussicht gestellt.
Der Neubau der Grundschule beläuft sich nach aktueller Kostenschätzung auf 7.131.000 EUR. Die Sanierung der ehemaligen Brecht-Turnhalle wird auf 3.409.000 EUR geschätzt, womit sich beide Vorhaben zusammen auf insgesamt 10.540.000 EUR belaufen.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es zur Finanzierung der Maßnahmen keine geeignete Förderkulisse, so dass zunächst davon auszugehen ist, dass beide Vorhaben im Rahmen der pflichtigen Aufgabenerfüllung vollumfänglich kreditfinanziert werden müssen. Ein entsprechender Schuldendienst in Form von Zins und Tilgung hat Berücksichtigung im Nachtragshaushalt gefunden. Darüber hinaus wurden Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre veranschlagt, um die haushalterischen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Maßnahmen zu schaffen.
Zur Einwerbung von Fördermitteln wurden das Ministerium für Inneres und Europa, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung kontaktiert und um Unterstützung gebeten.
Das 3. Vorhaben ist eine Maßnahme der Seehafen Wismar GmbH, bei der die Hansestadt Wismar lediglich als Fördermittelempfänger fungiert und die finanziellen Mittel an die Gesellschaft weiterreicht. Das Vorhaben beläuft sich nach aktueller Schätzung auf insgesamt 3.800.000 EUR, von denen 2.550.000 EUR über Drittmittel finanziert werden sollen. Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurde mit Datum vom 26.05.2017 beim Fördermittelgeber bereits gestellt. Eine ausführliche Beschreibung und Begründung des Vorhabens ist dem Vorbericht zur Nachtragshaushaltssatzung zu entnehmen.
Die Veranschlagung der Zinsaufwendungen hat im Ergebnishaushalt zu einer Verschlechterung der planmäßigen Jahresergebnisse in 2017 und Folgejahren geführt, die jedoch mit Ausnahme des Jahres 2018 durch eine höhere Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden konnte.
Darüber hinaus sind im Nachtragshaushalt 2017 entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des § 50 KV M-V i. V. m. § 7 GemHVO-Doppik alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gesondert darzustellen und jeweils im neuen Haushaltsansatz zu berücksichtigen (vgl. Nr. 7 der VV zur GemHVO- und GemKVO-Doppik). Eine entsprechende Übersicht ist dem Nachtragshaushalt beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Anlage | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: KV M-V | ||
Anlage:
1. Nachtragshaushalt 2017
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 1. Nachtragshaushalt 2017 (3691 KB) |
|