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Beschlussvorschlag:
Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 5.
Änderung durchzuführen.
im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese
im Süden:von der Straße Am Ring (Planstraße B)
im Westen:von der Baufläche GEE 1
(Lageplan siehe Anlage 1)
öffentlich bekannt zu machen.
von der Verwaltung durchzuführen.
Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
mit dem Vorhabenträger den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 5.
Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Begründung:
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH Berlin hat mit Schreiben vom 31.01.2017 den Antrag auf Einleitung eines Planverfahrens zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 der Hansestadt Wismar gestellt (siehe Anlage 2).
Das Unternehmen plant nördlich der Straße Am Ring (Planstraße B) östlich angrenzend an das Gewerbegebiet GEE 1 auf einer Fläche von ca. 600 m² die Errichtung eines Funkturms mit einer Höhe von ca. 45 m zur Mobilfunkversorgung. Nach betriebsinternen Untersuchungen bietet der Standort optimale funktechnische Voraussetzungen für den geplanten Netzausbau im Bereich Wismar. Dies ist ebenfalls den Ausführungen der DFMG Deutsche Funkturm GmbH Berlin im Schreiben vom 31.01.2017 (siehe Anlage 2) zu entnehmen.
Die Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10/91 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese festgesetzt. Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen. Hierzu ist mit Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes die Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet vorgesehen.
Die das Landschaftsbild prägende großflächige Grünfläche zwischen den Gewerbegebieten Dargetzow und Kritzowburg als Teil des Niederungsgebietes Greeser und Flöter Bach bleibt in ihren Grundzügen erhalten. Das künftige Gewerbegebiet umfasst hier ausschließlich den Standort des Funkturms und nimmt nur eine geringe Fläche (600 m²) ein.
Eventuell zu erbringende naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind vom Investor zu leisten (siehe auch Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag)
Das Grundstück ist Teil des Flurstücks 4785/33. Dieses ist im Eigentum der Hansestadt Wismar, eine Verpachtung an die DFMG Deutsche Funkturm GmbH Berlin ist beabsichtigt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
1Lageplan
2Antrag Deutsche Funkturm GmbH
3Entwurf Städtebaulicher Vertrag
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Lageplan (236 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Antrag (1019 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Städtebaulicher Vertrag (1025 KB) |