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Beschlussvorschlag:
Gewerbegebiet Wismar West einen Bebauungsplan aufzustellen.
im Norden: von der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3416/3), vom Deponiegelände ehem. Werft (Grundstück 3506/108) sowie vom Betriebsgelände MV Werften
im Osten:vom Wendorfer Weg sowie vom Betriebsgelände EVB Wismar
im Süden:von der Werftstraße, dem Betriebsgrundstück Hagebaumarkt, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen Lübsche Straße 165 bis 183, dem Misch- und Gewerbegebiet Lembkenhof (Bebauungsplan Nr. 8/91) sowie von der Straße An der Lübschen Burg und der Lübschen Straße 178 bis 184
im Westen:von der Bebauung an der Tschaikowskistraße 1 bis 5 und der Lübschen Straße 207 (Berufsschulzentrum Nord) sowie der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3415/24)
(Lageplan siehe Anlage 1)
bekannt zu machen.
von der Verwaltung durchzuführen.
2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
Begründung:
Das Gewerbegebiet West als wichtiger traditioneller Standort für die Wismarer Werft und andere überwiegend maritime gewerbliche Unternehmen ist derzeit über die Lübsche Straße – Schiffbauerdamm/Holzdamm bzw. über die Straßen Schweriner Straße – Bürgermeister-Haupt-Straße - Am Köppernitztal - Werftstraße an den überregionalen Straßenverkehr angebunden.
Nach Übernahme der Werft durch die Genting-Gruppe wird diese als Hauptstandort des Unternehmens MV Werften ausgebaut; zudem sind weitere Partnerfirmen für die Zulieferung zum Schiffbau im Gewerbegebiet West anzusiedeln. Die Arbeitskräftezahlen sollen auf 1.500 – 3.000 (einschl. Zulieferfirmen und zeitweilig Beschäftigte) gesteigert werden.
Dies bedeutet eine zu erwartende enorme Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Gewerbegebiet und in dessen Nahbereich z.B. durch Zu- und Abtransporte von Material einschließlich Fertigmodulen (Kabinen und andere Elemente von externen Dienstleistern), Zwischenbetriebliche Transporte zu den Standorten Warnemünde und Stralsund, Beschäftigtenverkehre (Kfz, ÖPNV, Rad) und den Tourismusverkehr bei den beabsichtigten Werftbesichtigungsangeboten.
Durch die Lage des Gewerbegebietes im zentralen Bereich der Stadt und in unmittelbarer Nähe zum UNESCO Welterbe Historische Altstadt stellt das wachsende Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. Es wurde deshalb bereits frühzeitig seitens der Hansestadt Wismar in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium M-V und dem Unternehmen MV Werften die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Entwicklung des maritimen Wirtschaftsstandortes Wismar beauftragt. Das von zwei externen Ingenieurbüros erarbeitete Gutachten liegt im Konzept vor.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass maßgebliche Knotenpunkte im Umfeld der Zufahrt zur Werft (hier insbesondere der Knotenpunkt Lübsche Straße – Am Köppernitztal – Werftstraße, aber auch die Punkte Lübsche Straße – Phillip-Müller-Straße – Schiffbauerdamm (Burgwall), Phillip-Müller-Straße – Bgm.-Haupt-Straße – Am Köppernitztal sowie Lübsche Straße – Straße Zum Festplatz) die Verkehre künftig nicht werden abwickeln können. Dies hat gravierende Auswirkungen auf den gesamtstädtischen Verkehrsablauf inklusive des ÖPNV. Eine zusätzlichen Anbindung an das Gewerbegebiet West ist daher dringend erforderlich.
Hierzu wurden ebenfalls im Verkehrsgutachten mehrere Varianten untersucht. Die Vorzugsvariante ist eine Straßenverbindung ausgehend vom Knotenpunkt Lübsche Straße – Straße An der Lübschen Burg (mit direkter Anbindung an die Westtangente, das Gewerbegebiet Dammhusen (Standort MV Werften Fertigmodule) sowie die Bundesautobahn A 20) über das Kleine Stadtfeld/Lembkenhof zum Gewerbegebiet Wismar West (MV Werften). Die Streckenführung verläuft durch eine Kleingartenanlage, die teilweise bereits brachgefallen ist sowie auf Flächen am Rande des Betriebsgeländes der MV Werften.
Zur Entwicklung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau der Erschließungsanlagen ist der Bebauungsplan Nr. 85/17 aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 9,5 ha.
Ziel der Planung ist die Schaffung einer öffentlichen Straßenverbindung zwischen der Lübschen Straße/ Lembkenhof bis zur Werftstraße – Wendorfer Weg und somit die Errichtung einer leistungsfähigen Anbindung des Gewerbegebietes Wismar West an das großräumige Straßennetz (Westtangente, Autobahn).
Der in dem Bereich vorhandene Schwarze Weg ist als Fuß- und Radwegeverbindung in die Planung einzubeziehen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
1Lageplan/ Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 85/17 (Format A3 – M 1:2500)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Lageplan (385 KB) |