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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 2 aufgeführte 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar.
Begründung:
In der Sitzung vom 29.06.2015 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar (siehe Anlage 1) beschlossen.
Mit Wirkung zum 31.12.2017 enden die bisherigen Verträge mit der WoBau (Unterbringung) und dem Verein „Das Boot“ e.V. (niedrigschwellige Betreuung). Die, in § 4 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar, genannten Benutzungsgebühren i.H.v. 699,57 € pro Monat je zugewiesenem Platz, sind dementsprechend nur noch bis zum 31.12.2017 zu erheben.
In der Sitzung vom 23.02.2017 beschloss die Bürgerschaft, nach vorheriger Ausschreibung, den Auftrag hinsichtlich der Unterbringung und niedrigschwelligen Betreuung von 10 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung der Anzahl auf 15 Obdachlose) ab dem 01.01.2018 an die Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH zu vergeben. Folglich sind ab dem 01.01.2018 die Benutzungsgebühren entsprechend den künftig geringeren Kosten anzupassen.
Die Änderung zur bisherigen Satzung betrifft lediglich die Höhe der Benutzungsgebühr (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Weitere Änderungen gegenüber der ursprünglichen Satzung wurden nicht vorgenommen. Der Vergleich ist als Synopse in der Anlage 3 beigefügt.
Die Benutzungsgebühr wurde neu kalkuliert und beträgt künftig 468,46 € pro Monat je zugewiesenem Platz. Die Gebührenkalkulation ist der Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
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Ergebnishaushalt | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): keine Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.4629210 TH 06 | Ertrag in Höhe von | 44.972,16 € | ||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.5629210 TH 06 | Aufwand in Höhe von | 117.010,80 € | ||||||
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Finanzhaushalt | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.6629000 TH 06 | Einzahlung in Höhe von | 44.972,16 € | ||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.7629000 TH 06 | Auszahlung in Höhe von | 117.010,80 € | ||||||
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Ergebnishaushalt (Höchstfall: 15 Personen) | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.4629210 TH 06 | Ertrag in Höhe von | 84.322,80 € | ||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.5629210 TH 06 | Aufwand in Höhe von | 175.516,20 € | ||||||
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Finanzhaushalt (Höchstfall: 15 Personen) | |||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.6629000 TH 06 | Einzahlung in Höhe von | 84.322,80 € | ||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 12201.7629000 TH 06 | Auszahlung in Höhe von | 175.516,20 € | ||||||
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Deckung | |||||||||
In der mittelfristigen Finanzplanung wurden diese Aufwendungen/Auszahlungen berücksichtigt.
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||
| neu | ||||||||
| freiwillig | ||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||
x | Vorgeschrieben durch: SOG M-V | ||||||||
Anlage/n:
Anlage 1 – Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar
Anlage 2 – 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar
Anlage 4 - Gebührenkalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1_Satzung_über_die_Erhebung_von_Gebühren_für_die_Nutzung_der_Obdachlosenunterkünfte_der_HWI. (53 KB) | ||||
2 | Anlage 2_1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar vom 29.06.2015 (20 KB) | ||||
3 | Anlage 3_Synopse (15 KB) | ||||
4 | Anlage 4_Gebührenkalkulation (37 KB) |