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Beschlussvorschlag:
1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus
den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die
während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– EVB
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg
– Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
– Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
– Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
– Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
– Bürgermeister als Straßenbaulastträger
– Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde
– Stadtwerke Wismar GmbH
– Eisenbahn-Bundesamt
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den
Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)
entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich allgemeines Wohngebiet“, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der
vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als
Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost – Bereich Schule“ wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1)
Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.
Ein Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde
angefertigt. (Anlage 3 a)
Der Planung liegt ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Zuarbeit zum Umweltbericht zugrunde.
(Anlage 3 b)
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die in der Entwurfsplanung ausgewiesene Kompensationsmaßnahme „Renaturierung Volkshausgraben“ durch den Eingriffsverursacher abgelehnt, da eine preiswertere Alternative nachgewiesen werden konnte.
Der Bebauungsplan setzt nunmehr eine externe Ausgleichsmaßnahme aus dem Kompensationsflächenkatasters des LUNG (Ökokontomaßnahme) - Umwandlung von Acker in Dauergrünland mit der Entwicklung von Feldhecken in Klein Bollhagen (Gemeinde Wittenbeck)- fest.
Für diese Maßnahme liegt die Anerkennung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock vor.
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg hat hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Zur Sicherung der externen Ausgleichsfläche in der Gemeinde Wittenbeck wurde ein Vertrag zwischen dem Ökokontoinhaber und dem Vorhabenträger geschlossen, der im Erschließungsvertrag zu verankern ist. (Anlage 4)
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1 – Abwägung
Anlage 2 – Bebauungsplan
Anlage 3 – Begründung einschließlich Umweltbericht
Anlage 3a - Schalltechnische Untersuchung
Anlage 3b – Fachbeitrag Artenschutz
Anlage 4 – Sicherung Ausgleichsmaßnahme