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Vorlage - BA/2017/2253-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2017 Bootsliegeplätze im Westhafen
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:1. Spieler, Kornelia
2. Forst, Harald
Bezüglich:
BA/2017/2253
Beteiligt:I Bürgermeister   
 III Senatorin  
 32 ORDNUNGSAMT  
 32.6 Hafenamt  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf die Anfrage der Fraktion FDP/Grüne BA/2017/2253 zur Wiederinbetriebnahme der Sportbootanlage/Westhafen antworte ich wie folgt:

 

  1. Wann ist mit der Wiederbenutzbarkeit der neu errichteten Bootsliegeplätze im Westhafen zu rechnen?

 

An den in 2016 fertig gestellten Sportbootliegeplätzen an der Westkai / Westhafen kam es während der letzten Winterstürme und dem Extremhochwasser zu Schäden bzw. zu Versagen der Spreizdübel, insbesondere an den Befestigungspunkten an der seeseitigen Stirnseite der Anlage. Nach Schadensfeststellung wurde die Anlage zunächst provisorisch gesichert. Im Zuge der Schadensuntersuchung wurde festgestellt, dass bedingt durch die nach Norden offene und ungeschützte Lage des Hafenbeckens eine ungewöhnlich häufige und starke Wellenbeanspruchung stattfindet, die begünstigt durch den stirnseitigen Wellenbrecher zu einer dynamischen Beanspruchung an der Konstruktion führt. In den aktuellen Baunormen (hier insbesondere DIN EN 14504, Empfehlungen des Arbeitsausschusses Ufereinfassungen, Merkblatt Schwimmende Anlegestellen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) sind für Schwimmsteganlagen nach aktuellem Stand der Technik nur statische und keine dynamischen Ersatzlasten aus Wind und Welle anzusetzen.

In Abstimmungsrunden mit den beauftragten Statikern und dem Hersteller der Anlage wurde ein Sanierungsplan entworfen, der sich aktuell in der Realisierung befindet. Danach wird auf der Grundlage einer neu erstellten Statik eine an dieser Stelle notwendige, stärker dimensionierte Kaiaufhängung angebaut. Der bisher hier eingebaute, quer zur Kai verlaufende Wellenbrecher entfällt, unter Aufgabe eines gewissen Liegekomforts, wegen der hier stark einwirkenden dynamischen Kräfte durch Wellenschlag bei Nord-Ost-Windlagen. Die oben angeführte verstärkte Kaiaufhängung befindet sich derzeit in der Verzinkerei. Mit dem finalen Einbau und erneuten Freigabe der Anlage rechnen wir in der 22. KW 2017.     Bis zur Wiederfreigabe bleiben die beiden seewärtigen Boxen gesperrt. Die anderen Boxen in Richtung Südkai sind benutzbar und können somit mit dem bereits installierten Sanitärcontainer genutzt werden.

 

 

  1. Wer trägt die Reparaturkosten?

 

Wegen der zur Zeit noch unklaren Schadensursachenzuordnung befinden wir uns derzeitig in Verhandlung mit dem Hersteller.

 

 

  1. Wie hoch ist der Einnahmeausfall? Wer kommt für diesen auf?

 

Zur Zeit gibt es noch keinen Einnahmeausfall, denn die  Gastliegeplatznachfrage ist wegen der kühlen Temperaturen sehr übersichtlich und die intakten Liegeplatzangebote im Alten Hafen und am Wasserwanderrastplatz sind zur Zeit noch völlig ausreichend.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
BA/2017/2253   Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2017 Bootsliegeplätze im Westhafen   Fraktion FDP/GRÜNE   Bericht/Antwort gem. KV M-V
BA/2017/2253-01   Antwort auf die Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bürgerschaft am 22.05.2017 Bootsliegeplätze im Westhafen   20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement   Bericht/Antwort gem. KV M-V