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Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend die Antwort auf die Anfrage der Die Linke-Fraktion zur Bürgerschaftssitzung vom 22.05.2017 zum Thema: „Altkleidercontainer im Stadtgebiet“.
Anfrage:
1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis über nicht genehmigt aufgestellte Altkleidercontainer oder anderer Formen von Sammlungen im Stadtgebiet?
2. Wie wird mit ungenehmigt aufgestellten Altkleidercontainern, und bei nicht genehmigten Sammlungen, verfahren?
Antwort:
zu 1.
Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar hat Informationen über einige auf Privatgrundstücken aufgestellte Altkleidercontainer im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar. Andere aktuell durchgeführte Formen von illegalen Sammlungen sind nicht bekannt. Sofern Flyer o.ä. Ankündigungsschreiben seitens der Sammlerorganisationen verwendet werden erhält die Stadtverwaltung erst durch diese Bekanntmachung Kenntnis von Sammelaktivitäten.
zu 2.
Die Verfahrensweise bei illegalen Altkleidersammlungen unterscheidet sich nach dem Sammel- bzw. Aufstellort der Sammelgefäße.
Handelt es sich bei dem Aufstellort um eine öffentliche Fläche, wird, falls ermittelbar, der Eigentümer des Sammelgefäße aufgefordert, die Gefäße zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, nimmt der EVB eine Ersatzvornahme vor und lagert die Behälter ein. Ist der Eigentümer der Behälter nicht zu ermitteln, zieht der EVB die Behälter ohne Information ein.
Handelt es sich bei dem Aufstellort um eine Privatfläche, hat die Verwaltung keine Handlungsoption und könnte lediglich beratend tätig werden.
Bei nicht genehmigten Straßensammlungen versucht der EVB, soweit dies zeitlich noch möglich ist, die Sammelaktivitäten in Zusammenarbeit mit der unteren Abfallbehörde zu unterbinden.
Der unteren Abfallbehörde werden alle Fälle, sowohl die auf öffentlichen als auch die auf privaten Grundstücken befindlichen, erst durch Bekanntmachung angezeigt.
Anlage/n: keine
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