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Vorlage - VO/2017/2246  

Betreff: Festlegung der Aufnahmekapazitäten der Grundschulen in Trägerschaft der
Hansestadt Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Fröhlich, Peter
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
22.05.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufnahmekapazität Grundschulen 2017  

Gemäß § 29 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land M-V duldet die Angelegenheit wegen besonderer Dringlichkeit aus folgenden Gründen keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft:

 

Der Beschluss der Bürgerschaft zur Errichtung einer neuen Schule(VO/2017/2161) kann wegen des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens zurzeit nicht umgesetzt werden. Allerdings reichen die Kapazitäten in den vorhandenen Grundschulen zur Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler nicht aus. Etwa 40 Wismarer Schüler der zukünftigen 1. Klassen müssen  kurzfristig umgelenkt werden. Dennoch müssen rechtzeitig vor Ende des laufenden Schuljahres die Bescheide durch die jeweils aufnehmende Schule erteilt werden.

 

Eine Abstimmung hierzu mit dem Staatlichen Schulamt Schwerin konnte erst in der 19. Kalen- derwoche erfolgen. Nur auf Grund einer sofortigen Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Anpassung der Aufnahmekapazität sieht sich das Staatliche Schulamt in der Lage, das Verfahren zur Umlenkung von Schülern in einem noch angemessenen Zeitraum durchzuführen bzw. vor Beginn der Sommerferien abzuschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Für die Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar werden die Aufnahmekapazitäten gemäß Anlage festgelegt.

 


Begründung:

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 30.03.2017 die Errichtung einer neuen Schule beschlossen

(VO/2017/2161). Danach werden die zusätzlichen Kapazitäten bereits ab Schuljahresbeginn 2017/2018 benötigt. Das heißt, dass etwa 40 Schülerinnen und Schüler dieser neu zu errichtenden Schule zugeordnet werden müssen, beginnend mit zwei Klassen der Jahrgangsstufe 1. Die Umlenkungen sind zuständigkeitshalber vom Staatlichen Schulamt Schwerin vorzunehmen.

Grundsätzlich ist die Errichtung einer neuen Schule zunächst von der obersten Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer genehmigten Schulentwicklungsplanung zu genehmigen.

Wie bereits in der Vorlage zur Errichtung der neuen Schule erläutert wurde, steht sowohl die Genehmigung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg als auch die Beschlussfassung zur 1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes durch den Kreistag aus. Der Beschluss zur Fortschreibung wird nun für den 6. Juli 2017 erwartet. Damit liegen sodann die Voraussetzungen zur Genehmigung der Errichtung einer neuen Schule durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vor.

 

Das Staatliche Schulamt Schwerin sieht auf Grund der geschilderten Situation und der damit fehlenden Rechtsgrundlage zurzeit jedoch keine Möglichkeit, Schüler in eine bisher nicht genehmigte neue Schule umzulenken. Insofern wurde vorgeschlagen, die Kapazitäten an einer bestehenden Schule zunächst zu erweitern. Dieses ist nur am Standort der Grundschule am Friedenshofmöglich.

Durch die Grundschule werden übergangsweise Räume an der benachbarten Brecht-Schule für zwei zusätzliche Klassen genutzt. So können neben den vorgesehenen drei Regelklassen und zwei Diagnoseförderklassen zwei weitere Regelklassen in Jahrgangsstufe 1 aufgenommen werden.

Formal ist die Aufnahmekapazität der Grundschule am Friedenshof um diese zwei Klassen zu erweitern.

 

Bereits in der Vorlage (VO/2017/2161) wurde die Prognose für die Entwicklung der Schülerzahlen auf der Basis von 24 Schülern je Eingangsklasse in den Grundschulen angestellt, um die Bedarfe in den kommenden Jahren auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar zu decken. Hintergrund ist ein Anstieg der Schülerzahlen auf Grund von wachsendem Zuzug. Abweichend vom Beschluss zur Festlegung der Aufnahmekapazitäten vom 24.09.2015 (VO/2015/1454) wird daher vorgeschlagen, die Aufnahmekapazitäten für die Bildung von Eingangsklassen in den Grundschulen der Hansestadt Wismar auf 24 Schüler je Klasse zu begrenzen. Damit besteht dann künftig die Möglichkeit, auch in den Klassenstufen 2, 3 und 4 stets zuziehende Kinder in Wismarer Grundschulen aufzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                       X

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


 

Anlage: Festlegung der Aufnahmekapazität für die Grundschulen der Hansestadt Wismar 2017

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufnahmekapazität Grundschulen 2017 (39 KB)