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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft benennt Frau Heike Bansemer als Vertreterin der Hansestadt Wismar im Landesausschuss des Städte- und Gemeindetages M-V e. V.
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist seit 1990 Mitglied des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. (StGT M-V). Organe des StGT M-V sind die Mitgliederversammlung, der Landesausschuss, der Vorstand, der Vorsitzende und der Geschäftsführer.
Entsprechend einer Mitteilung des Städte- und Gemeindetages vom 24.04.2017 ist die Nachbenennung eines Mitgliedes für den Landesausschuss des StGT M-V aus dem Bereich des Kreisverbandes Nordwestmecklenburg erforderlich. Die Vertreterin oder der Vertreter muss aus der Hansestadt Wismar kommen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 Satzung des StGT).
Dem Landesausschuss obliegen gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des StGT M-V folgende Aufgaben:
1. die Grundsätze der Verbandspolitik festzulegen,
2. den Haushaltsplan und den Stellenplan zu beschließen,
3 den Beitrag und erforderliche Umlagen festzusetzen,
4. den Rechnungsprüfungsbericht entgegenzunehmen und Entlastung zu erteilen,
5. die Fachausschüsse zu bilden und deren Mitglieder zu berufen,
6. über den Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden.
Die Mitglieder des Landesausschusses sind ebenfalls Delegierte in der Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder des Landesausschusses sowie die Delegierten der Mitgliederversammlung werden für die gesamte Wahlperiode benannt. Vertreter können Bürgermeister, Gemeindevertreter, sachkundige Einwohner oder Verwaltungsmitarbeiter sein.
Es wird vorgeschlagen, Frau Heike Bansemer als Vertreterin der Hansestadt Wismar für den Landesausschuss zu benennen. Frau Bansemer ist Amtsleiterin des Amtes für Finanzverwaltung und zweite Stellvertreterin des Bürgermeisters. Bei den o.g. Aufgaben der Ziffern 2 – 4 geht es im wesentlichen um die Beurteilung finanzieller Sachverhalte bzw. um Sachverhalte mit finanzrechtlichem Bezug. In diesem Zusammenhang kann Frau Bansemer ihre Fachkenntnisse aus ihrer Verwaltungstätigkeit im Landesausschuss im Sinne der Hansestadt Wismar produktiv einbringen.
Herr Beyer ist in seiner Funktion als Vorstandsmitglied des StGT M-V ebenfalls Vertreter im Landesausschuss.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: | |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es fallen Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen des Landesausschusses und der Mitgliederversammlung an. Je nach Veranstaltungsort und Häufigkeit der Sitzungen fallen diese unterschiedlich hoch aus, sodass eine Bezifferung an dieser Stelle nicht möglich ist. | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Es fallen Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen des Landesausschusses und der Mitgliederversammlung an. Je nach Veranstaltungsort und Häufigkeit der Sitzungen fallen diese unterschiedlich hoch aus, sodass eine Bezifferung an dieser Stelle nicht möglich ist. | |||
3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: § 7 Abs. 2 Satzung StGT M-V | ||
Anlage/n: keine