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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Das ÖSW wurde bislang durch die Qualifizierungs- und Entwicklungsgesellschaft Wismar mbH (QEG) betrieben. Die Förderung erfolgte auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses 1333-49/98 aus dem Jahre 1998. Für die QEG wurde zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eröffnet. Daher kann diese das ÖSW nur noch bis zum 31. Dezember 2013 betreiben. Mit der Protinus gGmbH wurde im Einvernehmen mit dem Jobcenter ein geeigneter Nachfolger ab 1. Januar 2014 gefunden, welcher bereit ist, die Arbeitsgelegenheiten (zweiter Arbeitsmarkt) am Standort fortzuführen. Am Standort werden drei Maßnahmen mit insgesamt 26 Teilnehmern durchgeführt. Für die Betreibung des ÖSW sind zwei festangestellte Mitarbeiter notwendig. Die vorgeschlagene Förderung deckt die Personalkosten für eine Stelle und einen Teil der Betriebs- und Sachkosten. Die verbleibenden Personal-, Sach- und Betriebskosten trägt das Jobcenter. Die vorgeschlagene Fördervereinbarung und die Übernahme des Pachtvertrages sollen für beide Seiten Planungssicherheit schaffen. Die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Entwicklung des ÖSW werden geschaffen. Der beigefügte Sachbericht 2012 beschreibt das Profil und die Nutzung des ÖSW.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28100/ 5415900 | Aufwand in Höhe von | 35.800,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28100/ 5415900 | Auszahlung in Höhe von | 35.800,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 28100/ 5415900 | Aufwand in Höhe von | 35.800,00 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
– Fördervereinbarung
– Sachbericht 2012
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Fördervereinbarung ÖSW (22 KB) | |||
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2 | Sachbericht 2012 ÖSW (1086 KB) |