Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2017/2205  

Betreff: Aufhebung der Satzung, Benutzungs- und Entgeltordnung und Mitgliedschaft der Musikschule der Hansestadt Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Scheidt, Edelgard
Beteiligt:10.4 Abt. Informationstechnik (IT)   
 10.5 Abt. Recht und Vergabe  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 I Bürgermeister  
 II Senator  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales Vorberatung
08.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
22.05.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Aufhebungssatzung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

1. Die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Aufhebungssatzung wird beschlossen.

2. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Musikschule der Hansestadt Wismar vom    29.02.2016 wird mit Wirkung zum 01.08.2017 aufgehoben.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Austritt der Musikschule der Hansestadt Wismar aus dem Verband deutscher Musikschulen herbeizuführen.

 

 


Begründung:

Das Musikschulangebot der Hansestadt Wismar wird zum 31.07.2017 aufgehoben. Dazu haben die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg jeweils einen Beschluss gefasst. Inzwischen wurde der entsprechende öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen den beiden Gebietskörperschaften hierzu abgeschlossen. Als Folge sind die Satzung und die Benutzungs- und Entgeltordnung der Musikschule aufzuheben. Die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschule entfällt, da die Eigenständigkeit der Einrichtung aufgehoben wird.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Fusion der Musikschulen auf der Grundlage der Beschlüsse der Bürgerschaft (VO/2016/2063) und des Kreistages.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage:

Aufhebungssatzung zur Satzung der Musikschule

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufhebungssatzung (13 KB) PDF-Dokument (12 KB)