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Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Bestehen langfristige Verträge zwischen der Hansestadt Wismar und dem Ingenieurbüro IVAS? Wenn ja, seit wann und bis wann bestehen diese?
Es bestehen keine langfristigen Verträge mit dem Ingenieurbüro IVAS.
2. Wie hoch waren die Kosten der Erarbeitung des Parkraumkonzeptes durch das Ingenieurbüro IVAS?
Diese Frage wird als nichtöffentliche Anlage beantwortet.
3. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten für die bisher erfolgten Evaluierungen?
Diese Frage wird als nichtöffentliche Anlage beantwortet.
4. Wie viel Geld wurde bis heute insgesamt an das Ingenieurbüro IVAS seitens der Hansestadt Wismar gezahlt?
Diese Frage wird als nichtöffentliche Anlage beantwortet.
5. Fand ein Vergabeverfahren zur Erstellung des Parkraumkonzeptes statt? Wenn ja, was für eins?
Nein. Das Ingenieurbüro IVAS hat das verkehrliche Leitbild für die Hansestadt Wismar erarbeitet. Darüber hinaus verfügt das Ingenieurbüro IVAS über Erfahrungswerte mit Parken in sensiblen Bereichen und vergleichbaren Mittelzentren durch die Erarbeitung des Parkraumkonzeptes für die Hansestadt Stralsund. Die Altstädte der Hansestadt Stralsund und der Hansestadt Wismar gehören zum UNESCO Welterbe.
6. Wurde seitens der Verwaltung in Erwägung gezogen ein anderes Ingenieurbüro mit der Evaluierung zu beauftragen?
Für die Evaluierung 2016 erfolge ein Auswahlverfahren. Den Firmen Ingenieurplanung-Ost GmbH aus Greifswald, Ingenieurbüro Klaeser aus Waren(Müritz), BfV Büro für Verkehrsplanung aus Hamburg, Hoffmann Leichter Ingenieurgesellschaft aus Berlin und dem Ingenieurbüro IVAS wurde die Aufgabenstellung Evaluierung Parkraum Wismar 2016 zugesandt.
Von den angeschriebenen Firmen gingen zwei Angebote ein:
• Hoffmann Leichter Ingenieurgesellschaft Berlin – mehr als der doppelte Betrag des Büros IVAS
• Ingenieurbüro IVAS
Die übrigen Ingenieurbüros haben aus Kapazitätsgründen kein Angebot abgegeben.
7. Wie schätzt die Verwaltung den Umstand ein, dass das Ingenieurbüro IVAS bei der Evaluierung des Parkraumkonzeptes quasi seine eigene Arbeit bewertet?
Durch die Evaluierungen sollte festgestellt werden, inwieweit die getroffenen Maßnahmen geeignet und ausreichend sind, um die gewünschten Zielstellungen zu erreichen. Insofern gab es nach jeder Evaluierung Maßnahme-Empfehlungen des Gutachters, um die Konzeption für die eine oder andere Nutzergruppe nach zu justieren.
Das hat weniger mit einer qualitativen Bewertung der Arbeit zu tun als mit der Einschätzung des Verhaltens der einzelnen Nutzergruppen und der dieses Verhalten unterstützenden Maßnahmenvorschläge. Das hat der Gutachter nach Auffassung der Verwaltung – auch durch die Erfahrungen mit verkehrsplanerischen Maßnahmen in einer Vielzahl von Städten – professionell gelöst.
Anlage/n:
Anlage 1 zur Antwort auf Anfrage BA_2017_2190-01
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