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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus
den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die
während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
• Amt für Raumordnung und Landesplanung WM
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde
• Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt WM
• Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
• Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
• Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV
• Landesamt für innere Verwaltung MV
• Straßenbauamt Schwerin
• Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
• Deutsche Bahn AG – DB Station & Service
• Eisenbahn-Bundesamt
• EVB
• Wasser- und Bodenverband
berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde
• Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde
• Der Bürgermeister als untere Verkehrsbehörde
• Stadtwerke Wismar GmbH
• Cornelia und Hartmut Waasner
• Dr. Eberhardt Blei
• Dr. Holger und Sigrid Manthey, Alfons Voß, Michael Kiczynski
• Sofie Wagner
• Dr. Ernst Weichbrodt
• Beirat für Menschen mit Behinderung, Dr. Antje Bernier, Wolfgang Ittler, Wolfgang Griese
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1a-1c)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den
Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)
entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 80/11
"Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 80/11
"Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Nordwesten: durch die Poeler Straße
im Nordosten:durch das Gelände der Deutschen Bahn AG
im Südosten: durch die Rostocker Straße
im Südwesten: durch die Bahnhofstraße sowie durch die Parkanlage Lindengarten,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen
(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der
vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als
Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wurde aus der rechtswirksamen 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar„Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen -Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße" entwickelt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 80/11
"Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung
während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80/11 "Bahnhofsvorplatz-Rostocker Straße" wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1a, 1b, 1c)
Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) und
die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3, 3a) wurden entsprechend des
Abwägungsvorschlages angepasst.
Der Planung liegt ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Zuarbeit zum Umweltbericht zugrunde.
(Anlage 4)
Des Weiteren wurden ein Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen (Anlage 5) sowie ein Verkehrsgutachten (Anlage 6) angefertigt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1a – Abwägung-Teil 1
Anlage 1b – Abwägung-Teil 2
Anlage 1c – Abwägung-Teil 3
Anlage 2 – Bebauungsplan
Anlage 3 – Begründung
Anlage 3a – Umweltbericht
Anlage 4 - Fachbeitrag Artenschutz
Anlage 5 – Schalltechnische Untersuchung
Anlage 6 - Verkehrsgutachten
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1a - Abwägung-Teil 1 (9875 KB) | ||||
2 | Anlage 1b - Abwägung-Teil 2 (13958 KB) | ||||
3 | Anlage 1c - Abwägung-Teil 3 (2013 KB) | ||||
4 | Anlage 2 - Plan+ Text (2929 KB) | ||||
5 | Anlage 3 - Begründung (930 KB) | ||||
6 | Anlage 3a - Umweltbericht (9484 KB) | ||||
7 | Anlage 4 - Artenschutzfachbeitrag (5544 KB) | ||||
8 | Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchungen (3850 KB) | ||||
9 | Anlage 6 - Verkehrs-Gutachten (3610 KB) |