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Beschlussvorschlag:
Begründung:
Die Anteile an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft werden zu 76 % von der Hansestadt Wismar und zu 24 % von der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest gehalten.
Die Tätigkeit war ausschließlich auf die den öffentlichen Planungen und Entwicklungen der Wirtschaftsstrukturen im Gebiet der Hansestadt Wismar gerichtet. Zur Erreichung dieses Zieles gehörten bisher insbesondere
die Anwerbung und Ansiedlung geeigneter Industrie- und Gewerbebetriebe durch Beschaffung, Bereitstellung und Vermittlung von Industrie- und Gewerbegrundstücken,
die Schaffung von Arbeitsplätzen,
eine umfassende Förderung und Betreuung der in dem Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft ansässigen Betriebe,
die Beratung und Unterstützung der Hansestadt Wismar in Bezug auf die Erfüllung des Gesellschaftszweckes.
Bisher betrieb die Hansestadt Wismar eine kommunale Wirtschaftsförderung im Rahmen des Amtes für Wirtschaftsförderung. Das Amt für Wirtschaftsförderung und die Wirtschaftsfördergesellschaft waren aufgrund der personellen Identität des Geschäftsführers, der gleichzeitig Amtsleiter war, eng verwoben. Diese Organisation hat sich im Nachhinein als nicht optimal dargestellt und stellt mithin eine Doppelung der Strukturen dar. Denn neben der Wirtschaftsförderungsgesellschaft wurden im Rahmen des Wirtschaftsamtes diese Aufgaben mit wahrgenommen. Insofern soll nunmehr die kommunale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Wirtschaftsfördergesellschaft Wismar mbH konzentriert werden. Dies hat den Vorteil, zukünftig einen Ansprechpartner für Investoren in der Hansestadt Wismar zu haben. Gleichzeitig werden die Strukturen neu geordnet und optimiert.
Mit der Neustrukturierung wird das Amt für Wirtschaftsförderung aufgelöst. Im Haushaltsjahr 2013 wies der Stellenplan des Wirtschaftsamtes neben der Amtsleiterstelle drei Sachbearbeiterstellen aus. Durch Überführung einer Mitarbeiterin des Wirtschaftsamtes in die Wirtschaftsförderungsgesellschaft, dem Wegfallen der Amtsleiterstelle sowie einer weiteren Sachbearbeiterstelle und der Umsetzung einer weiteren Stelle in die Finanzverwaltung kommt es im Stellenplan zu einer Einsparung von insgesamt bis zu drei Stellen. Dadurch wird eine Personalkosteneinsparung von bis zu 210.800,00 € in den Folgejahren eintreten. Die volle Personalkosteneinsparung wird derzeit spätestens 2016 erwartet.
In Folge der Neustrukturierung werden sich die Kosten der Wirtschaftsförderung durch das Wegfallen der Doppelstrukturen transparenter darstellen. Den veränderten Rahmenbedingungen aus einer verlängerten Dauer zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und den Verkaufszeitpunkten Rechnung tragend, werden sich jedoch temporäre Aufwandsüberschüsse ergeben, die durch die HWI auszugleichen sein werden. Die mittelfristige Planung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sieht hierfür für das Jahr 2014 einen Zuschuss von 200.000,00 €, für 2015 146.000,00 € von für 2016 von 139.000,00 € und für 2017 von 93.000,00 € vor. Diese sollen durch begrenzte jährliche Zuschüsse bis zur Höhe der Aufwandsersparnis im Haushalt der HWI infolge der organisatorischen Neuordnung des ehemaligen Wirtschaftsamtes erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die temporären Aufwandsüberschüsse über eine der Höhe nach zu begrenzende Zuschusszahlung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten abzusichern. Direkte Forderungsansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag entstehen mit dieser Festlegung nicht.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH fungiert als einheitlicher Ansprechpartner in allen grundsätzlichen Fragen der Wirtschaftsförderung. Dabei hat der Geschäftsführer grundsätzliche Fragen mit dem Bürgermeister, der als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung nach § 71 KV M-V deren Interessen vertritt, abzustimmen. Darüber hinaus wird er von dem Aufsichtsrat begleitet und beraten (siehe Gesellschaftsvertrag).
Schwerpunkte der Aktivitäten als Ansprechpartner bilden neben der Industrie- und Gewerbeansiedlung verstärkt zukünftig insbesondere:
- die Investorensuche,
- die Investorenbetreuung („Lotse durch die Verwaltung“),
- das Standortmarketing ( Information und Werbung über Standortvorteile und Wirtschaftsfördermaßnahmen in der Region Wismar) und
- die Bestandspflege.
Neben der Flächen- und Immobilienvermarktung für alle in ihrem Besitz befindlichen gewerblich nutzbaren Grundstücke übernimmt die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH ferner die Beratung und Unterstützung der Hansestadt Wismar bei der Vermittlung und Vermarktung der gewerblichen Flächen (vermarktbare Flächen in den Gewerbegebieten der Stadt, die im Eigentum der Stadt stehen).
Aufgrund der Neuausrichtung auch des Geschäftsfeldes der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest hat auch diese sich an die Hansestadt Wismar gewandt und ihre Gesellschaftsanteile zur Übernahme angeboten (siehe Schreiben vom 19.09.2013).
Mit der Übernahme der Anteile der Sparkasse zeigt die Hansestadt Wismar ihr verstärktes Interesse an der wirtschaftspolitischen Entwicklung. Sie macht damit ihr Engagement deutlich, die Wirtschaftsförderung im Allgemeinen und speziell die Industrie- und Gewerbeansiedlungen in der Region „Hansestadt Wismar“ aktiv begleiten zu wollen. Als städtischer Gesellschafter hat sie dabei insbesondere an der Vermarktung der erschlossenen Gewerbeflächen, einem umfassenden Standortmarketing aber auch an der Investorensuche und Begleitung ein elementares Interesse. Insofern ist die Übernahme der Geschäftsanteile der Sparkasse folgerichtig und konsequent und unterstützt die Neuausrichtung der Gesellschaft.
Im Zuge der Neuausrichtung der Gesellschaft war es gleichfalls erforderlich den Gesellschaftsvertrag zu überarbeiten.
Neben der Überarbeitung des Gegenstandes des Unternehmens war weiterhin auch eine Anpassung der Aufgaben und Rechte der Gremien sowie der kommunalrechtlichen Vorgaben notwendig. Die anliegende Synopse zeigt die Veränderungen zum alten Gesellschaftsvertrag auf.
Die Übernahme der Geschäftsanteile der Sparkasse ist gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 1 anzeigepflichtig bei der Rechtsaufsichtsbehörde.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | |||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62605. 5412000 | Aufwand in Höhe von | 92.000,00 | |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62605.7412000 | Auszahlung in Höhe von | 92.000,00 | |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 61101. 4792000
57100.5022100 | Aufwand in Höhe von | 50.375,00 41.625,00 | |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62605. 5412000 | Aufwand in Höhe von | 200.000,00 | |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62605. 7412000 | Auszahlung in Höhe von | 200.000,00 | |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | ||||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | |||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||
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4. Die Maßnahme ist: | ||||
X | neu | |||
X | freiwillig | |||
| eine Erweiterung | |||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: Neufassung des Gesellschaftsvertrages
Synopse des Gesellschaftsvertrages
Schreiben der Sparkasse Mecklenburg Nordwest zur Anteilsübertragung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gesellschaftervertrag WiFö Entwurf der Neufassung 11.2013 (53 KB) | ||||
2 | Synopse Gesellschaftervertrag Wifö 11.2013 (110 KB) | ||||
3 | Anteilesübertragung Sparkasse (85 KB) |