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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar mit der dazugehörigen Anlage PP Altstadt/Bahnhof/ZOB und Anlage PP Altstadt/Turmstraße.
Begründung:
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.
In der Anlage 2 ist eine Synopse zu der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung beigefügt.
Der Beschluss der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung am 23.02.2017 ist aus folgenden Gründen erforderlich:
1. Die Parkplätze Altstadt/Bahnhof/ZOB P1, Altstadt/Turmstraße P1 und Westhafen/Ostkai sowie die Busparkplätze werden aus der Parkgebührenordnung heraus gelöst und in der Benutzungs- und Entgeltordnung erfasst.
2. Der Beginn der Sommersaison wird auf den 15.03. vorverlegt.
3. Der Parkplatz Altstadt/Turmstraße P2 wird finanziell bewirtschaftet.
4. Der Parkplatz Volkshochschule wird nicht mehr finanziell bewirtschaftet.
5. Der Parkplatz Zeughaus wird in den Wechsel Sommer- / Wintersaison aufgenommen.
Begründung zu 1.:
Nach einer Stellungnahme der Hansestadt Wismar, Amt für Zentrale Dienste, Abteilung Recht und Vergabe können ausschließlich dem Straßenkörper zugeordnete Stellplätze Bestandteil der Parkgebührenordnung sein. Parkplätze, die unter anderem eine separate Zufahrt kennzeichnet, sind in die Benutzungs- und Entgeltordnung zu integrieren. Das betrifft die Parkplätze am Altstadtrand.
Die dazu erforderliche Änderung der Parkgebührenordnung erfolgt zeitgleich.
Begründung zu 2.:
Nach der Einführung des Parkraumkonzeptes im Oktober 2012 mit der umfangreichen Neuordnung des ruhenden Verkehrs der Hansestadt Wismar und den Evaluierungen (Nov. 2012 und Sommer 2013) zur Feststellung der Wirksamkeit des Konzeptes erfolgte in 2016 eine erneute Evaluierung. Ziel dieser Evaluierung war die Überprüfung des Stellplatzbestandes sowie das Aufdecken von Entwicklungspotential zur weiteren Verbesserung der Funktionsweise der Parkraumbewirtschaftung.
Den Empfehlungen des Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen und –systeme (IVAS) folgend, wird der Beginn der Sommersaison vom 01.05. auf den 15.03. vorverlegt. Die Analyse der Parkscheinverkäufe hat ergeben, dass die Touristen immer früher nach Wismar kommen. Darüber hinaus liegen meistens das Osterfest und die Osterferien in dieser Zeit. Das Wirken der verkehrsregelnden Maßnahmen ist damit früher erforderlich.
Begründung zu 3.:
Des Weiteren wird von IVAS empfohlen, den mittleren Teil des Parkplatzes Altstadt/Turmstraße (P2) finanziell zu bewirtschaften. Dieser Parkplatz wird, wie auch die meisten anderen kostenfreien Parkplätze, von einer hohen Anzahl an Dauerparkern belegt. Infolge der Veräußerung der benachbarten östlichen Teilfläche entfallen 80 Stellplätze. Um der Belegung des mittleren Teils mit weiteren Dauerparkern entgegen zu wirken und Beschäftigten sowie Besuchern der Stadt weiterhin Parkplätze anzubieten zu können, wird der Parkplatz Altstadt/Turmstraße P2 mit einer Gebühr von 0,50 Euro je angefangene 30 min und einem Tagesticket von 1,00 Euro bewirtschaftet.
Begründung zu 4.:
Der Parkplatz Volkshochschule wird aus der Benutzungs- und Entgeltordnung herausgenommen, weil festgestellt wurde, dass die Einnahmen für diesen Parkplatz das ganze Jahr über sehr gering sind. Dies entspricht dem Vorschlag des Gutachters IVAS.
Begründung zu 5.:
Die Integration des Parkplatzes Zeughaus in den Saisonwechsel ist notwendig, da der direkt angrenzende Parkplatz Altstadt/Westhafen ebenfalls saisonal finanziell bewirtschaftet wird.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Aufwand in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1: Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der
Hansestadt Wismar
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: Parkraumkonzept-Evaluierung_Bericht