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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar (Parkgebührenordnung)
Begründung:
Auf der Grundlage des § 6 a Abs. 6 StVG i.V.m. der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren beschließt die Bürgerschaft die Parkgebührenordnung.
In der Anlage 2 ist eine Synopse zu der neuen Parkgebührenordnung beigefügt.
Der Beschluss der neuen Parkgebührenordnung am 23.02.2017 ist aus folgenden Gründen erforderlich:
2. Für den Marktplatz wird die Höhe der Gebühren verändert. Sie wird von 0,50 € auf 0,70 €
je 20 Minuten Parkzeit erhöht.
Begründung zu 1.:
Nach einer Stellungnahme des Amtes für Zentrale Dienste, Abteilung Recht und Vergabe, können ausschließlich dem Straßenkörper zugeordnete Stellplätze Bestandteil der Parkgebührenordnung sein. Parkplätze, die unter anderem eine separate Zufahrt kennzeichnen, sind in die Benutzungs- und Entgeltordnung zu integrieren. Das betrifft die Parkplätze am Altstadtrand.
Die dazu erforderliche Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen erfolgt zeitgleich.
Begründung zu 2.:
Nach der Einführung des Parkraumkonzeptes im Oktober 2012 mit der umfangreichen Neuordnung des ruhenden Verkehrs der Hansestadt Wismar und den Evaluierungen (Nov. 2012 und Sommer 2013) zur Feststellung der Wirksamkeit des Konzeptes erfolgte in 2016 eine erneute Evaluierung. Ziel dieser Evaluierung war die Überprüfung des Stellplatzbestandes sowie das Aufdecken von Entwicklungspotential zur weiteren Verbesserung der Funktionsweise der Parkraumbewirtschaftung.
Der Gutachter schlägt vor, für den sehr hoch frequentierten Markt eine Gebührenänderung vorzunehmen. Der Markt ist beinahe ganztägig zu 90 – 100 % ausgelastet. Fahrzeuge versuchen durch mehrmaliges Umfahren des Marktes einen der so stark nachgefragten Stellplätze zu erhalten. Dabei stehen in fußläufiger Entfernung, u.a. Dankwartstraße oder auch Großschmiedestraße Stellplätze zur Verfügung. Durch den Parksuchverkehr ist am Markt eine spürbare Belastung zu verzeichnen, die zu einer Verminderung der Wohn- und Aufenthaltsqualität führt. Dem kann mit einer Anhebung der Gebühren am Markt entgegengewirkt werden.
Die Verwaltung macht sich den Vorschlag des Gutachters zu Eigen und schlägt vor, von Montag bis Sonntag in der Zeit von 09.00 bis 19.00 Uhr Gebühren in Höhe von 0,70 € je 20 Minuten Parkzeit zu erheben.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1: Parkgebührenordnung
Anlage 2: Synopse zur Parkgebührenordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührenordnung (32 KB) | ||||
2 | Synopse zur Parkgebührenordnung (29 KB) |