|
|
Fragen:
1. Die Kommunalverfassung M-V gibt in §43 vor, dass die Hansestadt Wismar ihre
Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen habt, dass die stetige Erfüllung ihrer
Aufgaben unter Beachtung der Generationengerechtigkeit nachhaltig gesichert ist. Für die
Hansestadt Wismar wurde die höchste Pro-Kopf-Verschuldung der Städte über 10.000
Einwohner in M-V festgestellt. Ist nach Ihrer Auffassung die stetige Erfüllung der
Aufgaben der Hansestadt Wismar unter Beachtung der Generationengerechtigkeit unter
Umsetzung der von Ihnen vorgelegten HH-Planungen nachhaltig gesichert?
2. Die Kommunalverfassung M-V gibt in §43 vor, dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in
Planung und Rechnung auszugleichen ist. Weshalb haben Sie für 2013 und in den
vorangegangenen Jahren keine entsprechenden Haushaltsentwürfe vorgelegt?
3. Die Kommunalverfassung M-V gibt in §43 vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept zu
erstellen ist, wenn ein Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie
Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden kann.
Sehen Sie alle Sparmöglichkeiten im Haushalt 2013 und im Entwurf zum Nachtragshaushalt
2013 ausgeschöpft?
4. Jeder Bürger und jede Familie überlegt sich, ob er/sie sich eine 50- oder eine 100 m²-
Wohnung leisten kann. Sehen Sie alle Sparmöglichkeiten bei der Nutzung von Gebäuden
und Flächen durch die Hansestadt Wismar als ausgeschöpft an?
5. §43 (7) fordert, dass in dem Haushaltssicherungskonzept die Ursachen für den
unausgeglichenen Haushalt beschrieben werden. Auf S. 5 des von Ihnen vorgelegten
Haushaltssicherungskonzepts werden auf lediglich einer halben Seite (von 88 Seiten) drei
alleinige Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben (Landkreisneuordnung,
Preissteigerungen aller Art bspw. im Bereich der Bewirtschaftung sowie beim Einkauf von
Dienstleistungen sowie gesetzliche Besoldungsanpassungen und Tarifabschlüsse für die
Beschäftigten der Hansestadt Wismar). Sehen Sie die Ursachen für den unausgeglichenen
Haushalt in dem von Ihnen vorgelegten Haushaltssicherungskonzept als ausreichend
beschrieben an? Erfüllt diese Beschreibung die Anforderungen des §43 (7) KV MV?
Anlage/n:
- keine
|