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Vorlage - BA/2016/2086-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 15.12.2016 - Anmeldungen von Erstwohnsitzen und Abschaffung Umzugsbeihilfe für Studenten
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Sperling, LarsBezüglich:
BA/2016/2086
Beteiligt:I Bürgermeister   
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

Begründung:

  1. Wie viele Anmeldungen von Erstwohnsitzen gab es bisher 2016?

Im Jahr 2016 gab es 3.378 Anmeldungen mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar.

 

  1. Wie viele davon waren Studenten?

Im Rahmen der Anmeldung darf kein Status „Student“ erfasst werden. Insofern kann nicht explizit gesagt werden, wie viele Studenten unter den  Anmeldungen mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar gemeldet sind. 2016 gab es in der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen 1.078  Anmeldungen mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar. Die folgende Tabelle zeigt hier die Entwicklung in der genannten Altersgruppe auf.

 

18-25 Jahrealleinige Wohnung/HauptwohnungNebenwohnung

20161.078152

20151.028169

20141.006151

2013945202

2012931278

 

 

Seit September 2014 wird, auch unter dem Gesichtspunkt der seinerzeit geplanten Abschaffung der Umzugsbeihilfe für Studenten, verstärkt in Abstimmung mit den Vermietern in der Altersgruppe  der 18- bis 25-Jährigen ermittelt.  Hier zeichnet sich eine klare Verlagerung der Nebenwohnungsanmeldungen zu Gunsten der Anmeldung einer alleinigen Wohnung bzw. Hauptwohnung ab.

 

  1. Wie viele Anmeldungen von Amts wegen gab es 2016?

In Folge der zum Ende des Jahres 2015 eingeführten Software zur Aufenthaltsfeststellung wurden in 2016 528 Ermittlungsfälle erfasst, wovon 375 zu einer Anmeldung führten.

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung nach 2 Jahren die Abschaffung der Umzugsbeihilfe für Studenten?

Auch seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) 2015 gehört es zu den Pflichten eines jeden Einwohners, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Werden innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen bezogen, muss eine Wohnung als Hauptwohnung deklariert werden. Hier sind Gesetzgeber und Rechtsprechung eindeutig. Danach ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Also die Wohnung, in der sich der Einwohner tatsächlich die überwiegende Zeit eines Kalenderjahres aufhält. Nur in Zweifelsfällen ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Insofern lässt der Gesetzgeber dem Einwohner keine freie Wahl bei der Hauptwohnungsentscheidung. Im Gegenteil, er sanktioniert Schein- und auch verspätete Anmeldungen. In Folge dessen wird nach wie vor seitens der Stadtverwaltung die Auffassung vertreten, dass die Umzugsbeihilfe nur etwas belohnte, wozu der Bürger ohnehin verpflichtet ist. Ein derartiges Vorgehen ist schon aus Rechtsgründen problematisch. Dieser Meinung ist auch der Rektor der Hochschule, Herr Prof. Dr. jur. Bodo Wiegand-Hoffmeister, der im Rahmen der Aufhebung der Satzung gehört wurde. Seinerzeit beteiligte der Rektor auch die entsprechenden Hochschulgremien. Hier gab es keine Bedenken.

Die Abschaffung war im Übrigen auch nicht nachteilig, wie aus der Beantwortung der obigen Fragen ersichtlich ist. Hier wird anhand der dargelegten Zahlen eindeutig ein positiver Trend in Richtung Anmeldung mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar deutlich. Neben der Einsparung der Umzugsbeihilfe wird so ein erhöhter Finanzausgleich erzielt.

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
BA/2016/2086   Anfrage der FÜR-WISMAR-Fraktion, Sitzung der Bürgerschaft am 15.12.2016 - Anmeldungen von Erstwohnsitzen und Abschaffung Umzugsbeihilfe für Studenten   FÜR-WISMAR-Fraktion   Bericht/Antwort gem. KV M-V
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