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Begründung:
Im Jahr 2016 gab es 3.378 Anmeldungen mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar.
Im Rahmen der Anmeldung darf kein Status „Student“ erfasst werden. Insofern kann nicht explizit gesagt werden, wie viele Studenten unter den Anmeldungen mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar gemeldet sind. 2016 gab es in der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen 1.078 Anmeldungen mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar. Die folgende Tabelle zeigt hier die Entwicklung in der genannten Altersgruppe auf.
18-25 Jahrealleinige Wohnung/HauptwohnungNebenwohnung
20161.078152
20151.028169
20141.006151
2013945202
2012931278
Seit September 2014 wird, auch unter dem Gesichtspunkt der seinerzeit geplanten Abschaffung der Umzugsbeihilfe für Studenten, verstärkt in Abstimmung mit den Vermietern in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen ermittelt. Hier zeichnet sich eine klare Verlagerung der Nebenwohnungsanmeldungen zu Gunsten der Anmeldung einer alleinigen Wohnung bzw. Hauptwohnung ab.
In Folge der zum Ende des Jahres 2015 eingeführten Software zur Aufenthaltsfeststellung wurden in 2016 528 Ermittlungsfälle erfasst, wovon 375 zu einer Anmeldung führten.
Auch seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) 2015 gehört es zu den Pflichten eines jeden Einwohners, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Werden innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen bezogen, muss eine Wohnung als Hauptwohnung deklariert werden. Hier sind Gesetzgeber und Rechtsprechung eindeutig. Danach ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Also die Wohnung, in der sich der Einwohner tatsächlich die überwiegende Zeit eines Kalenderjahres aufhält. Nur in Zweifelsfällen ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Insofern lässt der Gesetzgeber dem Einwohner keine freie Wahl bei der Hauptwohnungsentscheidung. Im Gegenteil, er sanktioniert Schein- und auch verspätete Anmeldungen. In Folge dessen wird nach wie vor seitens der Stadtverwaltung die Auffassung vertreten, dass die Umzugsbeihilfe nur etwas belohnte, wozu der Bürger ohnehin verpflichtet ist. Ein derartiges Vorgehen ist schon aus Rechtsgründen problematisch. Dieser Meinung ist auch der Rektor der Hochschule, Herr Prof. Dr. jur. Bodo Wiegand-Hoffmeister, der im Rahmen der Aufhebung der Satzung gehört wurde. Seinerzeit beteiligte der Rektor auch die entsprechenden Hochschulgremien. Hier gab es keine Bedenken.
Die Abschaffung war im Übrigen auch nicht nachteilig, wie aus der Beantwortung der obigen Fragen ersichtlich ist. Hier wird anhand der dargelegten Zahlen eindeutig ein positiver Trend in Richtung Anmeldung mit alleiniger Wohnung bzw. mit Hauptwohnung in Wismar deutlich. Neben der Einsparung der Umzugsbeihilfe wird so ein erhöhter Finanzausgleich erzielt.
Anlage/n:
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