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Vorlage - VO/2016/2078  

Betreff: Grundsteuerhebesatz im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:Fraktion FDP-GRUENE
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt eine Hebesatzbremse für die Grundsteuer, um die Folgen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen belastungsneutral zu halten und nicht durch weitere Hebesatzerhöhungen die Grundsteuerbelastung zusätzlich zu erhöhen. Es soll danach keine Hebesatzerhöhung in der Hansestadt Wismar mehr geben, bis die Grundstücke nach der Reform neu bewertet wurden.
  2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung, über die vorliegenden Modellrechnungen für die Auswirkung der Grundsteuerreform zu informieren und Lösungen für die Aufkommensneutralität aufzuzeigen.

Begründung:

Die bisherige Bemessung in den Einheitswert-Verfahren Ost 01.01.1935 und West 01.01.1964 war vom BVerfG gerügt worden und der Bundesgesetzgeber war aufgefordert, die Grundsteuer zu reformieren.

Es gab zahlreiche Modelle verschiedener Bundesländer, daraus entwickelten sich 4 Varianten.

Nach Modellrechnungen und langen Verhandlungen hat sich das administrativ aufwändige Verkehrswertmodell durchgesetzt. Die Bewertung erfolgt danach nicht mehr mit einem Einheitswert, sondern anhand von Kaufpreissammlungen mit Vergleichs- und Korrekturfaktoren.

In nicht wenigen Modellrechnungen ergeben sich deutlich höhere Grundstückswerte und damit höhere Bemessungsgrundlagen. Da die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden sollte, wird es bei höheren Bemessungsgrundlagen notwendig, die Hebesätze anzupassen, um Mehrbelastungen für Bürger und Unternehmen abzumildern.

Ein erster Schritt ist die Hebesatzbremse, so dass nicht durch weitere Erhöhungen die Belastungswirkung noch verschärft wird.


Anlage/n: - keine

Stammbaum:
VO/2016/2078   Grundsteuerhebesatz im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform   Fraktion FDP/GRÜNE   Fraktionsantrag
VO/2016/2078-01   Grundsteuerhebesatz im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform   20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten   Bericht/Antwort gem. KV M-V