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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage I beigefügte neue Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Wismar -Sondernutzungssatzung- und ihre Anlagen.
Begründung:
Die Beschlussvorlage VO/2016/1983-01 der Sitzung der Bürgerschaft vom 24.11.2016 wurde auf Grund der Anträge der CDU-Fraktion, Fraktion FDP/ Grüne und der SPD-Fraktion, sowie der Hinweis der Wismarer Wirtschaftsgemeinschaft nochmals überprüft. Die Hinweise, die bei der erneuten Prüfung berücksichtigt wurden, sind zum besseren Verständnis, in der Vorlage kursiv und in blau geschrieben.
Die Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar wurde zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet, wobei die Gebühren für die Sondernutzungen in zwei Schritten, jeweils in den Jahren 2012 und 2013, angepasst wurden.
Mit der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018, für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 hat die Bürgerschaft, als eine Maßnahme, die Anpassung der Sondernutzungssatzung beschlossen.
Zur Umsetzung des Konsolidierungszieles wurde zunächst der Satzungsinhalt auf mögliche Änderungen zur Verbesserung der Teilhabe der Hansestadt Wismar am wirtschaftlichen Vorteil der privaten Nutzungen öffentlicher Straßen über dem Gemeingebrauch hinaus geprüft.
In diesem Arbeitsschritt wurde der Textteil der Satzung auf notwendige Änderungen auf Grund von Gesetzesänderungen und in Bezug auf die Verbesserung der Anwendung geprüft und angepasst.
Ziel war es, die Belange der Sicherheit und Ordnung, der Barrierefreiheit, der Stadtbildpflege und des Denkmalschutzes als Kriterium bei der Beurteilung von Anträgen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen den heutigen Bedingungen anzupassen. Die Veränderungen gegenüber der derzeit gültigen Satzung sind in der Synopse (Anlage II) dargestellt und begründet.
Unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung wird in der Anlage 2 der Satzung (Gebührentarife - A – Allgemeine Bestimmungen) ein Tariftatbestand für die Erhebung von Gebühren bei ungenehmigter Ausübung von Sondernutzungen aufgenommen, bei denen der Zeitraum der Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche nicht eindeutig feststellbar ist.
Weiterhin werden zukünftig die Jahresgenehmigungen für die Außenbewirtschaftung nicht mehr auf der Basis von 5 Monaten, sondern für 6 Monate berechnet. Auf Grund von saisonverlängernden Maßnahmen z. B. das Betreiben von Heizgeräten wird die Außenbewirtschaftung immer länger betrieben und dadurch der öffentliche Verkehrsraum auch länger für privat-wirtschaftliche Zwecke in Anspruch genommen.
Auf Grund der Zunahme von Promotionsveranstaltungen ortsansässiger Gewerbetreibender und Händler wird diese Werbeform zukünftig eine gesonderte Gebührentarifstelle erhalten, damit diese besondere Form der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes entsprechend zu Sondernutzungsgebühren erangezogen werden kann.
Die Sondernutzungsgebühren wurden an Hand der vorläufigen Jahresabschlüsse der Stadt und der Jahresabschlüsse des EVB der Haushaltsjahre 2013 bis 2015 neu kalkuliert.
Hierbei wurden solche Kriterien, wie:
an der Sondernutzung herangezogen, die mit einem Grundwert, der sich aus:
zusammensetzt, vervielfältigt.
Die kalkulierten Sondernutzungsgebühren sind Bestandteil der durch die Bürgerschaft zu beschließenden Sondernutzungssatzung.
Die neuen Gebührentarife finden sich in der Anlage 2 der Satzung wieder. Die Unterscheidung der Tarifzonen beruht darauf, dass die Tarifzone 1 eine höhere Frequenz des Publikumsverkehrs aufweist, so dass auch die stattfindende Sondernutzung höher frequentiert ist. Weiterhin findet ein deutlich höherer Eingriff in den Bestand des Welterbebereiches statt und in den Fußgängerzonen wurden höherwertige Materialien verbaut.
Für die historische Altstadt und den Alten Hafen wurde eine Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen erarbeitet, die ebenfalls Bestandteil der Sondernutzungssatzung ist (Anlage 3 der Satzung).
Der Vorlage sind zur Erläuterung der vorgenommenen Veränderungen gegenüber der bestehenden Sondernutzungssatzung eine Synopse der Satzungstexte (Anlage II), eine Synopse der Gebührentarife (Anlage III) und die Gebührenkalkulation (Anlage IV) beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | |||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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| Ertrag in Höhe von |
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| Aufwand in Höhe von |
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54901.4322900/08 | Ertrag in Höhe von | 5.000,00 € | |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54901.6322900/08 | Einzahlung in Höhe von | 5.000,00 € | |
roduktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | ||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | |||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||
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4. Die Maßnahme ist: | ||||
| neu | |||
| freiwillig | |||
x | eine Erweiterung | |||
| Vorgeschrieben durch: | |||
Anlage/n:
Anlage I Sondernutzungssatzung inkl. Anlagen überarbeitet
Anlage II Synopse Überarbeitung Satzung
Anlage III Synopse Gebührentarife überarbeitet
Anlage IV Erläuterung Gebührenkalkulation
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